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Sicherheit steht an erster Stelle: Zuwachs an Firmen in 2014

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MAINFRANKEN – Rechtsformen wie die GmbH, die Unternehmergesellschaft / UG (haftungsbeschränkt) oder die GmbH & Co. KG erfreuen sich einer zusehends stärkeren Beliebtheit in Mainfranken. Für das Jahr 2014 verzeichnet die amtliche Statistik einen Zuwachs der im Handelsregister eingetragenen Firmen von insgesamt 179.

Hierbei stehen 1.017 neu eingetragenen Firmen insgesamt 838 Löschungen beziehungsweise Auflösungen gegenüber. Gegenüber dem Vorjahr 2013 mit einem Zuwachs von 91 bei 883 Eintragungen und 792 Löschungen und Auflösungen ist dies nahezu eine Verdopplung des Zuwachses an Firmen.

„Die Frage der richtigen Rechtsform ist bei der Gründung eines Unternehmens neben formalen Belangen oder Unsicherheiten in der Besteuerung oder Finanzierung eines der wesentlichen Dinge, die es zu klären gilt“, berichtet Dr. Sascha Genders, Leiter der IHK-Bereiche Existenzgründung und Unternehmensförderung sowie Standortpolitik.

Für das Jahr zeige sich hierbei in Mainfranken ein klarer Trend hin zu Rechtsformen mit beschränkter Haftung auf das Gesellschaftsvermögen. Mehr als jeder zweite Firmengründer wählte hierbei die Rechtsform der GmbH (51,3 Prozent), gefolgt von der Unternehmergesellschaft / UG (haftungsbeschränkt) mit 17,8 Prozent. Platz drei in der Rangliste der häufigsten Firmengründungen 2014 nimmt die Rechtsform der GmbH & Co. KG mit 15,2 Prozent ein. Die UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG sowie die Aktiengesellschaft (AG) spielten keine wesentliche Rolle.

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Rechtsformen mit persönlicher Haftung machten 2014 im Handelsregister einen Anteil von unter 14 Prozent an den Firmengründungen aus. Hierbei entfielen 9,2 Prozent auf die Rechtsform des eingetragenen Einzelunternehmens und je 2,0 Prozent auf die offene Handelsgesellschaft (OHG) und die Kommanditgesellschaft (KG).

„Die Haftungsbeschränkung ist ohne Zweifel ein wichtiges Entscheidungskriterium bei der Auswahl der Rechtsform, aber kein Blankoscheck und auch nicht immer die richtige Wahl.“, warnt Dr. Genders. So gäbe es beispielsweise Kreditinstitute, die Darlehen für den Start einer Firma nur dann gewähren, wenn der Existenzgründer mittels einer Bürgschaftserklärung persönlich haftet. Zudem sei beispielsweise auch ein GmbH-Geschäftsführer schnell in der persönlichen Haftung, wenn er rechtliche Vorschriften wie das GmbH-Gesetz oder die Insolvenzordnung nicht exakt beachte.

Für Gründungsinteressierte bietet die IHK persönliche kostenfreie Beratungen an sowie das regelmäßig stattfindende Grundlagenseminar „Wie mache ich mich selbstständig?“. Zudem unterstützt der IHK-Bereich die Gründerszene mit ausgewählten Fachseminaren zu Spezialthemen wie dem richtigen Risikoschutz, Preiskalkulation oder dem Umgang mit dem Finanzamt. (Termine zu den Seminaren: www.wuerzburg.ihk.de/erfolgswege)



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