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Jugendschutz-Testkäufe durch Polizei und Jugendamt: 6 von 13 verkauften harten Alkohol

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SCHWEINFURT – Im zurückliegenden Monat führte das Stadtjugendamt Schweinfurt in Kooperation mit der Polizeiinspektion Schweinfurt Jugendschutzkontrollen durch. Mithilfe einer 15-jährigen Testkäuferin wurde geprüft, ob sich Einzelhändler im Stadtgebiet an das Mindestalter von 18 Jahren beim Verkauf branntweinhaltiger Getränke halten.

Die „Trefferquote“ war hoch: Sechs von 13 Geschäften verkauften der 15-jährigen Schnaps, und das obwohl in vielen Läden Kassensysteme auf eine notwendige Alterskontrolle beim Alkoholkauf hinweisen. Die jeweils hinzugerufenen Geschäftsführer der betroffenen Unternehmen begründeten, die jugendliche Testperson sähe altersgerecht aus.

Das Stadtjugendamt und die Polizei weisen deshalb erneut auf die im Jugendschutzgesetz definierten Altersgrenzen bei der Abgabe alkoholischer Getränke hin: Jugendliche ab 16 Jahre dürfen Bier, Wein und Sekt erwerben. Erst Erwachsene ab 18 Jahren dürfen Spirituosen kaufen und konsumieren – dazu zählen auch branntweinhaltige Mischgetränke und Liköre.

Wer an Jugendliche unter 18 Jahren Spirituosen verkauft, kann mit einem Bußgeld bis zu 50.000 € belegt werden. Dies gilt auch für Erwachsene, die für Jugendliche den Einkauf von Spirituosen übernehmen.

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Weitere Kontrollen und Testkäufe werden folgen.



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