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Widerstandshandlung bei der Vollstreckung eines Haftfehls: Jegliche Gegenwehr war aber zwecklos

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NIEDERWERRN – Bei der Vollstreckung eines Haftfehls kam es am Donnerstagmorgen zu einer Widerstandshandlung durch den Festzunehmenden. Die Beamten suchten ihn zuhause auf und eröffneten ihm den Haftbefehl sowie die Möglichkeit, diesen durch Zahlung eines Geldbetrages abwenden zu können.

Nachdem er unter Polizeibegleitung seine Hausbank aufsuchte und versuchte, den noch immer fehlenden Restbetrag telefonisch bei Bekannten einzutreiben, wurde die Stimmung des 37-Jährigen zunehmend aggressiver und er brachte seinen Unmut über seine Situation verbal zum Ausdruck.

Da der fällige Geldbetrag nicht geleistet werden konnte, wurde dem gebürtigen Schweinfurter die Festnahme erklärt. Hiermit war er nicht einverstanden und ging nicht aus freien Stücken mit, weshalb er an den Armen gepackt und in Richtung Dienst-Pkw geführt wurde.

Kurz vor Erreichen des Dienstfahrzeuges riss er sich zum Zwecke der Flucht los und musste durch die Polizeibeamten zu Boden gebracht und gefesselt werden. Auch hier sperrte er sich der Maßnahme und verletzte dadurch einen Polizeibeamten leicht.

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Die Aussichtlosigkeit seiner Gegenwehr erkannt ließ er die Verbringung in die JVA ohne weitere Vorkommnisse über sich ergehen.

Ihn erwartet wegen dieses Vorfalls ein erneutes Strafverfahren.



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