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Mindestens 15 Flaschen Bier: Zwei erheblich betrunkene Fahrradfahrer werden von der Polizei „zur Ader gelassen“

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SCHWEINFURT – Auf 1,62 beziehungsweise 1,82 Promille brachten es zwei Fahrradfahrer, die am frühen Mittwochmorgen von der Polizei kontrolliert worden sind. Jetzt läuft gegen beide Radfahrer ein Verfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr.

Dumm nur für die beiden Pedalritter, dass sie sich sozusagen selbst ans Messer geliefert haben. Gegen 1.20 Uhr ging bei der Polizei die Mitteilung über einen gestürzten und bewusstlosen Radfahrer in der Hans-Böckler-Straße ein.

Beim Eintreffen an der mitgeteilten Örtlichkeit wartete der Anrufer bereits auf die Polizisten und zeigte ihnen einen abseits im Graben liegenden Mann. Nicht weit davon entfernt lag auch dessen Fahrrad.

Bei der Ansprache durch die Ordnungshüter kam der 45-Jährige schnell wieder zu sich. Wie sich herausstellte, war er auf Grund seines Alkoholpegels zuvor ins Straucheln und zu Sturz gekommen. Danach blieb er gleich liegen und wollte seinen Rausch ausschlafen. Auch der vorsorglich hinzugezogene Rettungsdienst konnte keinerlei Verletzungen bei dem Mittvierziger feststellen. Weil er die Fahrt mit seinem Drahtesel einräumte und er bei einem anschließenden Test über 1,8 Promille ins Gerät pustete, musste er den Beamten auf die Wache folgen und eine Blutentnahme über sich ergehen lassen.

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Bei dem Mitteiler des Ganzen handelte es sich um dessen Kumpel. Beide hatten den Tag über miteinander am nahen Schweinfurter Baggersee gebechert.

Der Mitteiler, ein 51-jähriger Schweinfurter, war einige Zeit später als der 45-Jährige losgefahren und hatte das Fahrrad und den am Boden liegenden gesehen, ihn jedoch in der Dunkelheit nicht als seinen Kumpanen erkannt. Auch er war erheblich betrunken und gab an, über den vorausgegangenen Tag verteilt mindestens 15 Flaschen Bier genossen zu haben.

Er erreichte bei einem Test 1,62 Promille; bei Fahrradfahrern ist der vom Gesetzgeber vorgegebene Grenzwert zur Fahruntauglichkeit 1,60 Promille. Kurz nach seinem Freund musste nun auch er in der Polizeiwache eine Blutentnahme wegen des Verdachts der Trunkenheit im Verkehr über sich ergehen lassen.

Nach Beendigung der Maßnahmen wurden die Beschuldigten wieder entlassen. Ihre Fahrräder wurden sicherheitshalber einbehalten und können beim Nachweis der Nüchternheit wieder abgeholt werden.



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