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Bei Lasermessung alkoholisierten Autofahrer erwischt – Und noch ein betrunkener Autofahrer im Landkreis

Keiler Helles

MAIBACH – Bei einer sogenannten Lasermessung, also einer Geschwindigkeitsmessung mittels eines Handmessgeräts, ist am Montagvormittag ein alkoholisierter Autofahrer aus dem hohen Norden Deutschlands erwischt worden.

Auf ihn kommt nun eine Bußgeldanzeige über zirka 530 Euro, zwei Punkte in der Verkehrssünderdatei in Flensburg und die Ableistung eines einmonatigen Fahrverbots zu.

Gegen 11 Uhr führten die Beamten des Einsatzzuges Schweinfurter bei einer hier erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h auf der Bundesstraße 286 in Höhe von Maibach eine Geschwindigkeitsmessung durch.

Als ein Opel Vivaro mit leicht überhöhter Geschwindigkeit `gelasert` worden ist, wurde der Fahrer in die Kontrollstelle gewunken.

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Bei der Überprüfung seiner Personalien und des Führerscheins fiel dem kontrollierenden Beamten eine leichte Alkoholausdünstung bei dem 56-Jährigen auf. Das zog einen Test am Handalkomaten nach sich, welcher positiv verlief.

Bei einem anschließenden Test an einem gerichtsverwertbaren Testgerät in der Polizeiwache blies der Betroffene den Wert von 0,54 Promille hinein, was knapp über dem erlaubten Wert von 0,5 Promille lag.

Deshalb wurde die Weiterfahrt bis zur Erlangung der Nüchternheit untersagt und der Fahrzeugschlüssel deswegen für die nächsten Stunden einbehalten.

Mit der gleichen Strafzumessung wie im vorher geschilderten Fall muss ein weiterer Fahrzeugführer nun rechnen.

Der Mittvierziger wurde am Montagnachmittag in der Kirchgasse in Bergrheinfeld auf seinem Zweirad zu einer allgemeinen Verkehrskontrolle angehalten.

Auch in diesem Fall erkannten die Ordnungshüter, dass der Fahrer nicht mehr ganz nüchtern war. Ein auf freiwilliger Basis angebotener Handalkomattest bestätigte deren Verdacht.

Bei dem anschließenden Test in der Polizeiwache zeigte das gerichtsverwertbare Atemalkoholmeßgerät den Wert von 0,72 Promille an.

Um eine Weiterfahrt mit dem Zweirad zu verhindern, wurde der Fahrzeugschlüssel anschließend einem Familienangehörigen ausgehändigt. Eine Bußgeldanzeige wird erstellt.



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