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Historiker-Preisverleihung der Kronauer-Stiftung in der Rathausdiele an Dr. Stefan Scheil: „Verharmlosungen und Umdeutungsversuche haben keine Berechtigung“, sagt OB Remelé

SCHWEINFURT – Mit Eilantrag vom 09. September hat die SPD-Stadtratsfraktion beantragt: „Der Kronauer-Stiftung soll für die Preisverleihung an Dr. Stefan Scheil die Rathausdiele als Veranstaltungsort entzogen werden. Der Oberbürgermeister solle sich zur Sache eindeutig positionieren.“

Anlässlich des Antrags sieht sich die Stadt Schweinfurt zu folgender Stellungnahme veranlasst: Bereits seit dem Jahr 2000 verleiht die Schweinfurter Erich-und-Erna-Kronauer-Stiftung einen Historiker-Preis. Der Preis wird seit Anbeginn in der Diele des Alten Rathauses der Stadt Schweinfurt verliehen. Bislang sprach der Oberbürgermeister anlässlich dessen stets ein Grußwort.

Auch für das Jahr 2014 hat die Stiftung am 29. Januar ein weiteres Mal die Zusage für die Überlassung der Rathausdiele zur diesjährigen achten Preisverleihung erhalten. In diesem Jahr wird der Historiker Dr. Stefan Scheil ausgezeichnet.

Die Diele des Alten Rathauses der Stadt Schweinfurt ist eine öffentliche Einrichtung gem. Art. 21 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO). Sie ist gewidmet, das heißt sie hat den Zweck, um Schweinfurter Vereinen und Organisationen zur Verfügung gestellt zu werden, um dort Veranstaltungen kultureller Art abzuhalten. Zuletzt wurde diese Widmung durch Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 19.02.2013 und davor am 28.08.2008 manifestiert. Art. 21 GO verleiht Veranstaltern, welche die oben genannten Voraussetzungen der widmungsgemäßen Nutzung erfüllen, einen Anspruch auf Überlassung der gemeindlichen Einrichtung.

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Die Preisverleihung der Kronauer-Stiftung ist widmungsgemäß. Es handelt sich um eine Schweinfurter Organisation, die Veranstaltung hat kulturellen Charakter. Die Stiftung hat somit einen rechtlichen Anspruch auf Überlassung der Diele.

Wären bei der Veranstaltung strafrechtlich oder verfassungsrechtlich bedenkliche Handlungen oder Äußerungen zu erwarten, wäre eine andere Beurteilung vorzunehmen. Vorliegend ist dies jedoch nicht der Fall. Der Preisträger wird verschiedentlich des Geschichtsrevisionismus hinsichtlich des Dritten Reichs bezichtigt. Der Stadt Schweinfurt sind aber keine verfassungsfeindlichen oder strafrechtlich relevanten Äußerungen Scheils bekannt. Die Versagung der Überlassung wäre daher rechtlich problematisch.

Oberbürgermeister Sebastian Remelé stellt gleichwohl fest: „Aus meiner Sicht gibt es zum verbrecherischen Charakter des Dritten Reichs nur eine akzeptable Haltung. Verharmlosungen und Umdeutungsversuche haben keine Berechtigung. In meinem Grußwort bei der Veranstaltung werde ich dies auch deutlich machen.“

Ein Bündnis aus SPD, Gewerkschaften, der Soldmann-Stiftung und Initiativen gegen das Vergessen hat für den 29. September eine Art Gegenveranstaltung angekündigt. Der OB hat auch für diese Veranstaltung die Rathausdiele zur Verfügung gestellt.



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