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Das gibt es zu beachten bei der Wahl der richtigen Kfz-Versicherung

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KFZ-Steuern, günstige Angebote und die richtige Autoversicherung für das erste Fahrzeug und den Zweitwagen: Versicherungsnehmer, die eine Kfz-Versicherung abschließen oder zu einem neuen Anbieter wechseln möchten, müssen beim Autoversicherungscheck ein paar Dinge beachten. Wir erklären, wann man seine Versicherung kündigen kann und worum es sich beim Rabattschutz handelt.

Wann kann man seine Kfz-Versicherung kündigen?

Die Versicherung kann grundsätzlich zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt werden. Die meisten Versicherungsverträge laufen für zwölf Monate. Üblicherweise endet die Vertragslaufzeit mit dem Ende des laufenden Jahres. Das heißt, dass der Vertrag zum 31. Dezember endet, unabhängig davon, ob er zum 1. August oder zum 1. September abgeschlossen wurde. Wird der Vertrag allerdings nicht gekündigt, verlängert er sich anschließend automatisch um ein weiteres Jahr. Gekündigt werden muss in der Regel einen Monat vor Ablauf, also spätestens am 30. November. Hierbei muss die Kündigung zum Stichtag beim Versicherer eingehen, wobei der Poststempel irrelevant ist. Bei einer Kündigung der Versicherung sollte deshalb frühzeitig gehandelt werden. Die Kündigung gilt es, per Einschreiben zu verschicken. Kündigungen per Mail sind unsicher und sollte nach Möglichkeit vermieden werden.

Es gibt auch Versicherungsverträge, die ab dem Zeitpunkt des Abschlusses ein Jahr gelten. Diese werden auch als sogenannte unterjährige Verträge bezeichnet. Bei einem solchen Vertrag endet die Vertragslaufzeit eines zum 1. August abgeschlossenen Vertrags am 31. Juli des folgenden Jahres. Da zur üblichen Kündigungszeit im November alle Versicherungen um Mitglieder werben, wird im Allgemeinen das klassische Fristenmodell empfohlen, da hier von günstigen Angeboten profitiert werden kann.

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Autoversicherung mit Sonderkündigungsrecht kündigen

Unabhängig von den Fristen kann die Versicherung fürs Auto gekündigt werden, wenn ein Sonderkündigungsrecht vorliegt. Das ist beispielsweise bei einer Beitragserhöhung der Fall. Wenn die Versicherung die Beiträge erhöht, darf der Vertrag ohne Einhaltung der üblichen Fristen gekündigt werden. Die Versicherung muss in jedem Fall schriftlich über die erhöhten Preisen aufklären. Auch nach einem Schadensfall ist ein Sonderkündigungsrecht gegeben. Dies gilt nach jedem gemeldeten Schadensfall und kann in Rücksprache mit der Versicherung innerhalb der Frist jederzeit in Anspruch genommen werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Versicherung in Leistung tritt oder nicht. Jedoch muss das Ergebnis der Prüfung des Schadensfalls abgewartet werden. Anschließend darf innerhalb eines Monats gekündigt werden. Der Versicherungsvergleich zeigt auf, welche Versicherung welches Modell bietet.

Autoversicherungscheck: Was ist Rabattschutz bei einer Kfz-Versicherung?

Bei dem Rabattschutz handelt es sich um eine besondere Versicherungsklausel, welche gegen einen Aufpreis hinzugebucht werden kann. Ist ein Rabattschutz vorhanden, wird der Versicherungsnehmer bei einem Schadensfall nicht in eine andere Schadensklasse hochgestuft. In der Regel sind ein bis drei Schadensfälle frei. Allerdings gilt der Rabattschutz nicht bei einer neuen Versicherung. Nach einem Wechsel prüft die neue Versicherung auch jene Unfälle, die bei der alten Versicherung vom Rabattschutz abgedeckt wurden. Zudem macht der Rabattschutz den Tarif deutlich kostspieliger. Es gilt, sorgfältig die finanziellen Vor- und Nachteile abzuwägen. Friday bietet eine günstige Kfz-Versicherung fürs Fahrzeug. Im Versicherungsvergleich erfahren Fahrzeughalter, ob die Versicherung einen Rabattschutz fürs Auto bietet, erhalten aber auch Infos zu den Kfz-Steuern und den Konditionen für einen Zweitwagen. Diese Studie gibt Fahrzeughaltern die wichtigsten Informationen zur Preissituation im deutschen Kfz-Versicherungsmarkt an die Hand.



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