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Nächster Stichtag für den Führerschein-Umtausch rückt näher

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LANDKREIS SCHWEINFURT – Umtausch alter Führerscheine: Nächste Frist läuft für Kartenführerscheine aus den Jahren 1999 bis 2001

Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen nach dem in der Fahrerlaubnisverordnung festgelegten Stufenplan in einen neuen, befristeten EU-Kartenführerschein umgetauscht werden.

Für Personen, die im Jahr 1952 oder früher geboren wurden, gilt dabei eine einheitliche Frist: bis spätestens 19. Januar 2033 – und zwar unabhängig davon, ob ein Papierführerschein oder bereits ein Kartenführerschein vorliegt.

Bereits abgeschlossen ist der Umtausch der alten Papierführerscheine, ausgenommen hiervon sind lediglich die von Personen, die vor 1953 geboren wurden. Diese Gruppe hat ebenfalls bis zum 19. Januar 2033 Zeit.

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Aktuell betrifft die Umtauschpflicht die Inhaber sogenannter unbefristeter Kartenführerscheine, die in den Jahren 1999 bis 2001 ausgestellt wurden. Entscheidend ist das Ausstellungsdatum, das auf dem Führerschein unter Ziffer 4a zu finden ist.

Ob es sich bei dem Dokument um ein unbefristetes handelt, erkennt man daran, dass unter Ziffer 4b kein Ablaufdatum eingetragen ist. In diesem Fall muss nun ein Umtausch in den neuen EU-Kartenführerschein erfolgen.

Die Führerscheinstelle im LANDKREIS SCHWEINFURT rät, rechtzeitig einen Termin zu vereinbaren, um unnötige Wartezeiten zu vermeiden. Wer seinen Führerschein nicht fristgerecht umtauscht, riskiert im Falle einer Kontrolle ein Verwarngeld.

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