Neue Förderrichtlinie „SWstartklar“ beschlossen – Stadt Schweinfurt setzt klaren Impuls zur Stärkung der Innenstadt
SCHWEINFURT – Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 17. Dezember einstimmig die neue Förderrichtlinie „SWstartklar“ verabschiedet, die auf die Belebung der Innenstadt abzielt. Ziel der Initiative ist es, dem Leerstand in der Innenstadt aktiv entgegenzuwirken, Existenzgründerinnen und Existenzgründer zu unterstützen und die Innenstadt als attraktiven Wirtschafts- und Begegnungsraum zu erhalten.
Anreize für Gründerinnen und Gründer
Mit der Förderrichtlinie schafft die Stadt Schweinfurt einen zusätzlichen Anreiz für die Eröffnung neuer Geschäfte in leerstehenden oder von Leerstand bedrohten Erdgeschossflächen. Dabei soll die Passantenfrequenz gesteigert und die Innenstadt als lebendiger Wirtschafts- und Begegnungsraum gefördert werden. Die Unterstützung richtet sich an Gründerinnen und Gründer, die mit zukunftsorientierten und tragfähigen Geschäftsideen den innerstädtischen Raum bereichern möchten.
Zwei Module für den erfolgreichen Start
Die Förderung bietet finanzielle Unterstützung, um die Machbarkeit von Geschäftsideen zu testen und sie dauerhaft in der Innenstadt zu etablieren. Gründerinnen und Gründer können zwei Fördermöglichkeiten nutzen:
Kurzfristige Förderung: Die Geschäftsidee kann zunächst auf eine Perspektive von bis zu drei Monaten getestet werden.
Langfristige Förderung: Die Förderung wird auch gewährt, um das Geschäft dauerhaft in der Schweinfurter Innenstadt zu etablieren.
In beiden Fällen wird ein Zuschuss zu den Mietkosten gewährt. Auf Antrag kann zusätzlich ein Werbekostenzuschuss beantragt werden, um die Sichtbarkeit des neuen Angebots zu erhöhen.
Gemeinsam für eine starke Innenstadt
„Mit der Förderrichtlinie wollen wir nicht nur den Leerstand verringern, sondern auch die Innenstadt zu einem lebendigen und attraktiven Ort für die Schweinfurter Bevölkerung sowie für Besucherinnen und Besucher machen“, erklärt das Amt für Wirtschafts- und Standortförderung. Die Unterstützung innovativer und nachhaltiger Geschäftsmodelle sei ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Wirtschaftskraft.
Die Förderrichtlinie tritt am 01. Januar 2025 in Kraft. Interessierte Gründerinnen und Gründer können sich ab sofort bei der Stadtverwaltung informieren und Anträge einreichen.
Kontakt: Amt für Wirtschafts- und Standortförderung
Telefon: 09721/51-6076
E-Mail: wirtschaftsfoerderung@schweinfurt.de
Online-Antrag: www.schweinfurt.de/gruendungsfoerderung
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