NA OHNE Kategoriezuordnung

Steuerliche Identifikationsnummer als Voraussetzung für Kindergeld: Die Agentur für Arbeit informiert

Ferienwohnung Ferienhaus

SCHWEINFURT / MAIN-RHÖN – Laufende Kindergeldzahlungen werden auch weiterhin nicht eingestellt. Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit (BA) meldet sich bei jedem Kindergeldbezieher, wenn die steuerliche Identifikationsnummer (IdNr) noch nicht vorliegt.

Seit dem 1. Januar 2016 ist die Identifizierung von Kindergeldberechtigten und Kindern anhand der steuerlichen IdNr gesetzliche Voraussetzung für die Zahlung von Kindergeld. Jeder, der einen Neuantrag auf Kindergeld bei der Familienkasse der BA stellt, trägt dabei seine steuerliche IdNr und die des Kindes in das Antragsformular ein. Auch bei bereits laufenden Kindergeldfällen wird die steuerliche IdNr benötigt. In den weitaus meisten Fällen liegt diese der Familienkasse der BA auch bereits vor.

In den wenigen Fällen eines laufenden Kindergeldbezugs, in denen die steuerliche IdNr noch nicht vorliegt, muss weiterhin niemand befürchten, dass die Zahlung einfach eingestellt wird. Vielmehr wird die Familienkasse der BA in solchen Fällen direkt mit den Kindergeldempfängern Kontakt aufnehmen.

Auch wenn man sich möglicherweise nicht sicher ist, ob die Familienkasse der BA die steuerliche IdNr schon gespeichert hat, kann man davon absehen, allein deswegen bei der Familienkasse der BA anzufragen. Im Bedarfsfall meldet sich die Familienkasse der BA.

Weitere Informationen zum Kindergeld erhalten Interessierte im Internet unter www.familienkasse.de.
Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit finden Interessierte im Internet unter www.ba-audio.de. Die Bundesagentur für Arbeit auf Twitter: www.twitter.com/bundesagentur

Hotel
Muster
Gaspreis

Foto: Agentur für Arbeit



Powered by 2fly4 Entertainment
Alle Angaben ohne Gewähr!
Fotos sind ggf. beispielhafte Symbolbilder!
Kommentare von Lesern stellen keinesfalls die Meinung der Redaktion dar!

Schreibe einen Kommentar

Pixel ALLE Seiten