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Coronavirus: Einzelhändler mit über 800 qm dürfen bei Reduzierung der Verkaufsfläche nun doch öffnen

SCHWEINFURT – Wie der Bayerische Verfassungsgerichtshof am Montag entschied, dürfen nun auch größere Geschäfte wieder öffnen, wenn sie ihre Verkaufsfläche auf maximal 800 m² verkleinern. Unsere Bilder zeigen Sport Ludwig am Hainig. Das Fachgeschäft ist davon betroffen.

Auch das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege passt sich an dieses Urteil an und hält nicht mehr an seiner bisherigen Auffassung fest, wonach eine Verkleinerung durch nachträgliche Maßnahmen nicht möglich sei.

Die Stadt Schweinfurt hat bereits gestern die Einzelhändler informiert, die eine entsprechende Ausnahme von der 2. Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung des Freistaats Bayern beantragt hatten.

An dieser Stelle sei aber nochmals darauf hingewiesen, dass seit dem 27. April Maskenpflicht in den Geschäften und im ÖPNV gilt. Weiterhin müssen die Einzelhändler dafür sorgen, dass der nötige Mindestabstand eingehalten werden kann und darüber hinaus entsprechende Hygienemaßnahmen umsetzen.

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Aber auch jeder einzelne Bürger ist angehalten, sich an die Maskenpflicht und an die entsprechenden Regeln zu halten. Noch gilt es weiterhin, das Ansteckungsrisiko so gering wie möglich zu halten, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen.

Weitere Informationen unter www.schweinfurt.de/coronavirus

Fotos: www.sport-ludwig.de



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