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Coronavirus: Keine Eheschließungen nun mehr möglich, dafür gibt´s nun eine Bücherei to go!

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SCHWEINFURT – Nach der heutigen Ansprache des Bayerischen Ministerpräsidenten Dr. Markus Söder wurde eine Allgemeinverfügung zu der angekündigten Ausgangsbeschränkung erlassen. Dieser zufolge können leider vorerst keine Eheschließungen mehr vorgenommen werden. Dies gilt ab sofort auch in der Stadt Schweinfurt, deren Standesamt sich zurzeit mit den geplanten Brautpaaren verständigt.

Für weitere Rückfragen steht das Standesamt Schweinfurt telefonisch (09721/51-4450) oder per Mail (standesamt@schweinfurt.de) zur Verfügung.

Die Stadtbücherei Schweinfurt möchte ihren Nutzern auch weiterhin so gut es geht zur Verfügung stehen. Deshalb besteht ab sofort die Möglichkeit, per E-Mail Medien zu bestellen und diese zu einem vereinbarten Termin von Dienstag bis Freitag von 10:00 bis 18:00 Uhr abzuholen.

Und so geht’s:

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– ImOnlinekatalog (Online-Web-OPAC) unter den verfügbaren Medien in der Zweigstelle Ebracher Hof etwas aussuchen.

– Eine E-Mail mit Namen, Nutzernummer und den gewünschten Titeln an stadtbuecherei@schweinfurt.de senden.

– Die ausgesuchten Medien stehen frühestens am folgenden Tag zur Abholung bereit. Ein konkreter Termin mit Datum und Uhrzeit wird vereinbart (Wunschtermine soweit möglich).

Bitte unbedingt an diesen Termin halten!

– Medienausgabe ist nicht am Haupteingang, sondern am Verwaltungsgebäude im Innenhof! Bitte bei Abholung klingeln und eine eigene Tasche mitbringen!

– Gebühren fallen für diesen Service nicht an; evtl. anfallende Gebühren (z. B. Leihgebühren) müssen erst nach Wiedereröffnung bezahlt werden.

Wer lieber zu Hause bleibt oder zurzeit besonders viel zu tun hat, muss sich keine Sorgen machen, denn solange geschlossen ist, verlängern sich alle entliehenen Medien selbstständig. Eine zusätzliche Ausleih- oder Mahngebühr fällt nicht an! Auch die Online-Angebote (E-Books und Nachschlagewerke) stehen natürlich weiterhin zur Verfügung.

Wertstoffhof, Kompostanlage und Grüngutsammelplätze geschlossen

Aufgrund der Allgemeinverfügung der Bayerischen Staatsregierung vom 20. März zu Ausgangsbeschränkungen im Zuge der Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus können derzeit bei der Abfallentsorgung nicht alle Dienstleistungen im bisherigen Umfang angeboten werden. Dies hat zur Folge, dass bis auf Weiteres der Wertstoffhof, die Kompostanlage und die Grüngutsammelplätze geschlossen bleiben.



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