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Der Zoll prüfte die Taxibranche und fand regional 29 Beanstandungen…

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SCHWEINFURT – Der Zoll prüfte vergangenen Freitag bundesweit vermehrt das Taxigewerbe. Dabei befragten die Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit beschäftigte und selbständige Personen in diesem Tätigkeitsfeld.

Insgesamt 68 Taxifahrer wurden in Unter- und Oberfranken überprüft. 29 Fälle beschäftigen die Beamtinnen und Beamten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit im Bezirk des Hauptzollamts Schweinfurt (HZA) nach ersten Ermittlungen und bis zur endgültigen Klärung der Sachverhalte weiter.

Im Einzelnen besteht in 17 Fällen der Verdacht, dass der Mindestlohn unterschritten und damit auch die Sozialversicherungsbeiträge nicht in der richtigen Höhe abgeführt wurden. Neun Prüfungsergebnisse deuten auf Unstimmigkeiten bei der Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen und der damit verbundenen Vorenthaltung oder Veruntreuung von Arbeitsentgelt hin.

Insbesondere steht eine Personen im Verdacht als selbständiger Unternehmer aufzutreten, obwohl diese scheinbar Arbeitnehmer ist. Bei drei Personen ergaben sich Anhaltspunkte auf Missbrauch von Sozialleistungen.

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Zur zügigen Abwicklung der Kontrollen am Prüfungstag waren insgesamt 85 Zöllnerinnen und Zöllner beteiligt, um so vor allem Beeinträchtigungen von Fahrgästen weitestgehend zu vermeiden.

Besonders stand bei den Kontrollen die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohnes, die illegale Ausländerbeschäftigung, Leistungsbetrug, Scheinselbständigkeit und das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt im Blickpunkt des Zolls.

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 01. Januar 2017 8,84 Euro brutto pro Stunde. Standzeiten und sonstige Zeiten, in denen ein Taxifahrer bereit ist, einen Fahrauftrag auszuführen, sind dabei als Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst zu werten.



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