NA OHNE Kategoriezuordnung

Erster Stammtisch des Gründernetzwerks Gründen@Schweinfurt: Sind Soforthilfen ein vergiftetes Geschenk?

Strompreis

SCHWEINFURT – Zu seinem ersten Gründerstammtisch lud das neue Gründernetzwerk Gründen@Schweinfurt in kleiner Runde zum gegenseitigen Austausch zu den unternehmerischen Auswirkungen in der Coronakrise. Leider konnten nicht alle Interessierten teilnehmen, weil die Stadtverwaltung erst nach einem Genehmigungsmarathon pandemiebedingt den Teilnehmerkreis auf acht Teilnehmer begrenzte.

Von den anwesenden Unternehmern kannte aber mindestens jeder einen oder mehrere die Erfahrung mit der Beantragung der Soforthilfen gemacht haben; einige hatten auch schon selber selbst Antrag gestellt.

Zunächst berichtete Raua Romanowski von der Café-Bar in der Judengasse über ihren beruflichen Neustart als Selbständige vor zweieinhalb Jahren. Branchenfern von ihrer ursprünglichen Ausbildung als Arzthelferin hatte sie ihr kleines Ladenlokal, das als Geheimtipp für selbstgemachten Kuchen gilt, vom Gastronom Mike Mangold übernommen. Diese Tätigkeit neben ihrer Rolle als dreifache Mutter ist bis heute eine große Herausforderung, berichtete Raua Romanowski.

Ein großer Schock war als sie ihr junges Geschäft coronabedingt zwangsschließen musste. „Da hatte ich schlaflose Nächte und wusste nicht, wie es weitergeht, schließlich sind die Einnahmen aus dem Café das einzige Einkommen!“, erinnerte sie sich. Takeaway kam für sie nicht in Betracht, da sie als nichtgelernte Konditorin keine Kuchen mitgeben durfte. Auch heute fürchtet sie, dass sie in ihrem kleinen Laden wegen der Abstandsregeln nicht mehr die bisherigen Umsätze erzielen kann, hofft aber, dass sie durch eine beantragte Erweiterung der Außenfläche dies kompensieren kann. Die Nachbarschaft stellt ihre nichtbewirtschaften Außenflächen dafür unkompliziert zur Verfügung. „Wir in der Gastronomie in Schweinfurt halten zusammen“, meint die junge Mutter und appelliert an die Bevölkerung die hiesigen Gaststätten und Lokale zu unterstützen.

Hotel
Gaspreis
Muster

Über seine Erfahrungen mit der Soforthilfe aus anwaltlicher Sicht berichtete Netzwerkinitiiator Christopher Richter. Zunächst sei es so gewesen, dass die Antragsvoraussetzungen sich mehrfach geändert haben, so dass es letztlich verschiedene Anträge gibt. Für jedes Unternehmen kann nur ein Antrag gestellt werden, dafür auch für solche im Nebengewerbe in Bayern, wenn eine Gewerbeanmeldung schon vorliegt. „Der nachzuweisende Liquiditätsengpass darf nicht durch Kosten der eigenen Lebensführung bedingt sein“, mahnte Fachanwalt für Sozialrecht Richter, denn solche Lücken schließe Hartz IV. Auch nicht durch Personalkosten, die nicht durch Kurzarbeitergeld kompensiert werden, wie für 450-Euro-Kräfte oder Azubis.

Bei der Plausibilitätsprüfung dürfen freilich auch nicht gestundete Steuern oder Mieten angesetzt werden. „Bei falschen Angaben droht sonst eine Strafbarkeit wegen Subventionsbetruges oder einer falschen eidesstattlichen Versicherung“, warnte Richter. Falsche Angaben könnten bei später durchgeführten Kontrollen entdeckt werden, Rückzahlungen beseitigen eine spätere Strafbarkeit nicht. Daher ist auch bei der Mittelverwendung Vorsicht geboten und die Hilfen sind zur Sicherheit auf ein eigenes Konto einzuzahlen, riet Anwalt Richter den Anwesenden. Weitere drohende rechtliche Folgen können Probleme bei der gewerberechtlichen Zuverlässigkeit sein bis hin zum Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen.

Was tun bei abgelehnten Anträgen? Es kann geklagt werden innerhalb eines Jahres nach Bescheidzustellung, wobei die Erfolgsaussichten nicht per se beurteilt werden können, da die Leistung eine Ermessensentscheidung der Verwaltung ist, erklärte Rechtsanwalt Richter auf Nachfrage. Nach den FAQ der Staatsregierung können bei falschen oder unvollständigen Angaben Anträge nochmal gestellt werden. Dies aber einfach blauäugig zu tun, davor warnte der referierende Rechtsanwalt, weil bereits mit der Stellung eines Antrages schon der Tatbestand des Subventionsbetruges erfüllt sein kann.

Daher ist zumindest durch einen Anruf vorher bei der Regierung von Unterfranken die rechtliche Problematik vorher anzusprechen. Das gilt auch bei positiven Veränderungen der eigenen Einkommenslage, wenn etwa das eigene Geschäftsmodell geändert wurde, etwa durch gewinnbringenden Maskenverkauf, und die prognostizierten Verluste nicht eintreten. „Soll man dies der Behörde gleich melden oder erstmal abwarten, wie sich dieses Geschäft weiterentwickelt“, wollte ein Teilnehmer wissen. „Melden macht frei!“, gab Anwalt Richter den Tipp.

Der nächste Gründerstammtisch findet voraussichtlich im Juli statt.

Foto: Kai Vedder



Powered by 2fly4 Entertainment
Alle Angaben ohne Gewähr!
Fotos sind ggf. beispielhafte Symbolbilder!
Kommentare von Lesern stellen keinesfalls die Meinung der Redaktion dar!

Schreibe einen Kommentar

Pixel ALLE Seiten