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Finanzielle Unterstützung für Unternehmen: Corona-Härtefallhilfe kann ab sofort beantragt werden

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MAINFRANKEN – Wie die IHK Würzburg-Schweinfurt mitteilt, kann die Corona-Härtefallhilfe ab heute, 18. Mai 2021, beantragt werden. Der von rund einem Dutzend Bundesländern beauftragte IT-Dienstleister „init“ hat bestätigt, dass das Antrags- und Fachverfahren für die Bayerische Härtefallhilfe am Dienstagabend (zwischen 17 und 21 Uhr) live geht.

Ziel der Härtefallhilfe ist es, diejenigen Unternehmen und Selbständigen zu unterstützen, die aufgrund von speziellen Fallkonstellationen in den bestehenden Hilfsprogrammen von Bund und Ländern nicht berücksichtigt sind, grundsätzlich aber förderwürdige Fixkosten aufweisen und deren wirtschaftliche Not eindeutig durch die Corona-Pandemie bedingt wurde. Härtefallhilfe kann nur dann gewährt werden, wenn andere Hilfsangebote nicht greifen. Sie basiert auf einer Fixkostenerstattung (analog den Überbrückungshilfen) und beträgt höchstens 100.000 Euro pro Antragsteller.

Das Antragsverfahren läuft über prüfende Dritte. Die Programmabwicklung erfolgt durch die IHK für München und Oberbayern auf der Grundlage von Empfehlungen einer Härtefallkommission. Bayern stehen insgesamt bis zu 233 Millionen Euro zur Verfügung, hälftig finanziert von Bund und Freistaat Bayern.

Details sowie die „Richtlinie für die Gewährung der Bayerischen Corona-Härtefallhilfe“ sind hier veröffentlicht: www.stmwi.bayern.de/ueberbrueckungshilfe/haertefallhilfe

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