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Firmenname muss gewisse Anforderungen erfüllen: IHK und Registergerichte tauschten sich aus

MAINFRANKEN – Bei der Wahl eines einprägsamen Firmennamens sind diverse Vorgaben zu beachten. Über die Rechtmäßigkeit des Namens entscheiden am Ende die Registergerichte, die IHK ist als Gutachterin in den Prozess eingebunden. Vor kurzem haben sich Experten der IHK Würzburg-Schweinfurt mit Vertretern der regionalen Registergerichte zum Austausch getroffen.

„Der Firmenname ist Ihr Aushängeschild. Er muss daher einprägsam sein. Der Name dient schließlich dazu, das Unternehmen im Geschäftsverkehr zu kennzeichnen“, erklärt IHK-Beraterin Daniela Dusel. Zugleich seien bei der firmenrechtlichen Namensgebung jedoch bestimmte Grundsätze zu beachten, wie beispielsweise das Verbot der Irreführung, das Erfordernis der Unterscheidungskraft sowie die Vermeidung von Verwechslungen. Infolgedessen hat sich eine umfangreiche Rechtsprechung ausgebildet, welche einerseits die Liberalisierung des Firmenrechts im Blickpunkt hat, andererseits jedoch bestimmte Grundsätze und Schutzrechte Dritter berücksichtigt. Viele Einzelfallentscheidungen haben die Thematik über die Jahre komplex und kompliziert werden lassen.

Rund 1.700 Stellungnahmen im Jahr

Die regionalen Registergerichte schalten aus diesem Grund die IHK Würzburg-Schweinfurt als Gutachterin zu Firmeneintragungen, Sitzverlegungen, Firmenlöschungen, Kapitalerhöhungen, Verschmelzungen und Rechtsumwandlungen ein. Die IHK hat alleine 2021 über 1.700 Stellungnahmen an die Registergerichte Würzburg, Bamberg und Schweinfurt sowie an Gründer und Notare abgegeben. Um eine gewisse Ordnung ins regulatorische Wirrwarr unterschiedlicher Auffassungen zu bringen, tauschen sich Registergerichte und IHK seit vielen Jahren regelmäßig aus.

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„Der Dialog unterstreicht die gute Zusammenarbeit zwischen der IHK als Vertreterin der Wirtschaft und den Registerrichtern und Rechtspflegern, die ein transparentes Handelsregister zu gewährleisten haben“, so Daniela Dusel. Oft lägen die Probleme im Detail. Transparenz des Firmenrechts bedeute Nachvollziehbarkeit. So hänge manche Eintragungsfähigkeit einer Firmierung von der Rechtsprechung und von der Ansicht Dritter ab.

Die IHK unterstützt Unternehmen dabei, die gesetzlichen Regeln einzuhalten, damit die Eintragung im Handelsregister reibungslos erfolgen kann. Firmen können dafür die Möglichkeit einer kostenfreien Stellungnahme nutzen: www.wuerzburg.ihk.de/firmenvoranfrage

Auf dem Bild von links nach rechts: Melanie Kunzelmann (Rechtspflegerin am Amtsgericht Würzburg), Margarete Sauer (Rechtspflegerin am Amtsgericht Würzburg), Sonja Weigel (Referentin Existenzgründung und Unternehmensförderung, IHK Würzburg-Schweinfurt), Christian Sternadl (Rechtspfleger am Amtsgericht Bamberg), Daniela Dusel (Beraterin Existenzgründung und Unternehmensförderung, IHK Würzburg-Schweinfurt), Dr. Sascha Genders (stellvertretender Hauptgeschäftsführer, IHK Würzburg-Schweinfurt), Simone Diehm (Beraterin Firmen und Region IHK, Würzburg-Schweinfurt), Kerstin Zottmann (Rechtspflegerin am Amtsgericht Schweinfurt). Foto: IHK

 



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