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In Sachen Feinstaub gelten seit 1. Januar strengere Grenzwerte: Worauf Besitzer von Kaminen und Kachelöfen achten müssen

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UNTERFRANKEN – Verbraucher, die ihre Wohnung mit einem Kachelofen oder einem Kamin beheizen, ha-ben seit dem 1. Januar 2018 strengere Auflagen für den Betrieb ihrer Feuerstätte zu beachten.

Vor 1985 eingebaute Öfen müssen mit Feinstaubfiltern nachgerüstet oder kom-plett ausgetauscht werden. Darauf weist die Energieberatung der Verbraucherzentrale in Schweinfurt hin. Außerdem können Gemeinden und Kommunen je nach Luftqualität Betriebsverbote für Feuerstätten aussprechen.

Verbraucher können auch selbst auf die Feinstaub-Emission Einfluss nehmen. Die Energieberatung rät, nur gut abgelagertes, trockenes Brennholz zu verbrennen und geeignete Anzünder zu verwenden. Besonders wichtig ist: Nur vom Hersteller zugelassene Brennstoffe dürfen verheizt werden. Müll gehört auf keinen Fall in den Kaminofen.

Mit Brennholz zu heizen, ist häufig teurer als gedacht. Der Brennstoff ist zwar oft preiswerter als Erdgas oder Heizöl, aber Kamine und Öfen haben oft höhere Wärmeverluste, da sie den Brennstoff schlechter ausnutzen. Neue Feuerstätten verbrennen effizienter als alte Öfen. Wer überlegt, eine Holzfeuerstätte an das zentrale Heizungsnetz anzuschließen, sollte sich umfassend informieren.

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Bei allen Fragen zur Energieeffizienz hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern weiter. In Schweinfurt findet die Beratung jeden Dienstag von 16 bis 18 Uhr in der Judengasse 10 statt und kostet 7,50 Euro. Eine Terminvereinbarung ist erforderlich unter Tel. (097 21) 217 17. Telefonische Beratung und Terminvereinbarung sind auch möglich unter 0800 – 809 802 400 (kostenfrei).



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