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Kein Rundfunkbeitrag für leerstehende Wohnungen: Wer irrtümlich zahlt, sollte sich abmelden

SCHWEINFURT – Muss für eine leerstehende Wohnung oder ein nicht genutztes Haus der Rundfunkbeitrag in Höhe von 17,50 Euro im Monat bezahlt werden? Immer wieder melden sich Eigentümer mit dieser Frage bei der Verbraucherzentrale Bayern.

Stefanie Gold von der Schweinfurter Beratungsstelle der Verbraucherzentrale Bayern, weist auf diesen Sachverhalt hin: „Grundsätzlich ist eine leerstehende Wohnung oder ein Haus nicht anmeldepflichtig, wenn die Immobilie unbewohnt ist.“ Existiert kein Mietvertrag und liegt keine Meldung beim Einwohnermeldeamt vor, muss nicht gezahlt werden. Die Verbraucherberaterin rät: „Wer den Rundfunkbeitrag irrtümlich zahlt, sollte beim Beitragsservice eine Abmeldung veranlassen.“

Für Beitragszahler, die in einer Wohnung gemeldet sind, obwohl sie bereits anderswo wohnen, kommt auch ein Antrag zur Befreiung einer Nebenwohnung in Betracht. Bei Fragen rund um den Rundfunkbeitrag bietet die Verbraucherzentrale in Schweinfurt Rat und Unterstützung an.

Die Beratung ist kostenfrei und erfolgt telefonisch unter (097 21) 217 17 oder persönlich in der Beratungsstelle in der Judengasse 10. Geöffnet ist Montag und Mittwoch von 9 bis 13 Uhr, Donnerstag von 13 bis 17 Uhr und Freitag nach Terminvereinbarung. Auf der Homepage kann unter www.verbraucherzentrale-bayern.de für Anfragen auch ein Online-Formular genutzt werden.



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