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Kein Rundfunkbeitrag für Nebenwohnungen: So gelingt die Befreiung

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SCHWEINFURT – Ab sofort müssen Rundfunkteilnehmer für Nebenwohnungen sowie für privat genutzte Ferienwohnungen keinen Rundfunkbeitrag mehr bezahlen. Das hat das Bundesverfassungsgericht am 18. Juli dieses Jahres entschieden (AZ. 1 BvR1675/16 u.a.).

 

„Wer von dieser neuen Regelung betroffen ist und die Voraussetzungen erfüllt, kann beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio einen Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für seine Nebenwohnung stellen“, sagt Stefanie Gold von der Schweinfurter Beratungsstelle der Verbraucherzentrale Bayern. Auf seiner Website www.rundfunkbeitrag.de stellt der Beitragsservice ein entsprechendes Antragsformular zur Verfügung.

 

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Zusammenlebende Paare sollten beachten, dass sowohl die Haupt- als auch die Nebenwohnung beim Beitragsservice auf den gleichen Antragsteller angemeldet sein müssen. Denn die Befreiung gilt nur für den Antragsteller selbst. „Ist die Hauptwohnung auf den einen und die Nebenwohnung auf den anderen Partner angemeldet, muss der Rundfunkbeitrag weiterhin doppelt bezahlt werden“, warnt die Verbraucherexpertin. Wichtig ist, dass Verbraucher ihrer Abmeldung eine Meldebescheinigung beilegen. Daraus sollten die Anmeldung der Haupt- wie auch der Nebenwohnungen sowie das jeweilige Einzugsdatum hervorgehen.

 

Auch bei der rückwirkenden Befreiung gibt es einiges zu berücksichtigen. Grundsätzlich hat das Gericht entschieden, dass die Befreiung rückwirkend zum 18. Juli 2018 möglich ist, sofern die Voraussetzungen zu diesem Zeitpunkt bereits vorlagen. Die Beiträge, die vor diesem Stichtag bezahlt wurden, werden nur unter bestimmten Voraussetzungen erstattet: Verbraucher müssen bereits Widerspruch gegen den Beitragsbescheid eingelegt haben und über diesen sollte noch nicht rechtskräftig entschieden worden sein. Aufgrund der vielen Anträge auf Befreiung von Nebenwohnungen kann die Bearbeitung noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

 

Verbrauchern entsteht jedoch kein Nachteil. Eventuell zu viel gezahlte Beiträge werden zurückerstattet oder mit den Beiträgen für die Hauptwohnung verrechnet. Bei Fragen zu diesem Thema bietet die Verbraucherzentrale in Schweinfurt Rat und Unterstützung an. Die Beratung ist kostenfrei und erfolgt telefonisch unter (097 21) 21717 oder persönlich in der Beratungsstelle in der Judengasse 10. Geöffnet ist Montag und Mittwoch von 9 bis 13 Uhr, Donnerstag von 13 bis 17 Uhr und Freitag nach Terminvereinbarung.

Auf der Homepage kann unter www.verbraucherzentrale-bayern.de für Anfragen auch ein Online-Formular genutzt werden.



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