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Kerstin Leitsch ist als neue Stellvertreterin des Behördenleiters am Amtsgericht zur Schweinfurter Justiz zurückgekehrt

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SCHWEINFURT – In der Führungsebene des Amtsgerichts Schweinfurt hat ein Personalwechsel stattgefunden: Anfang Mai konnte Amtsgerichtsdirektor Holger Ebert als seine neue ständige Vertreterin die zuvor am Amtsgericht Haßfurt tätige Richterin Kerstin Leitsch (46) begrüßen. Sie folgt damit Joachim Meßler nach, der zum 25. April zum Direktor des Amtsgerichts Bad Kissingen ernannt worden war.

Die neue Vertreterin des Direktors ist in der Rhön aufgewachsen und trat am 01. Juli 2011 in den bayerischen Justizdienst ein. Leitsch wurde zunächst als Richterin am Amtsgericht Bad Neustadt/Saale verwendet, bevor sie ab 01. Januar 2014 für ein Jahr als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Schweinfurt arbeitete. Nach einer kurzzeitigen Rückkehr an das Amtsgericht Bad Neustadt/Saale wurde sie ab April 2015 an das Landgericht Schweinfurt berufen, wo sie zunächst Beisitzerin in der großen Strafkammer war und anschließend in Zivilprozessen Recht sprach.

Das Foto zeigt Amtsgerichtsdirektor Holger Ebert und seine ständige Vertreterin Kerstin Leitsch.
Bild: Amtsgericht Schweinfurt (Fotografin: M. Stula]

Zum 16. Juli 2020 wurde Kerstin Leitsch zur ständigen Vertreterin des Direktors des Amtsgerichts Haßfurt ernannt und war neben den damit verbundenen Verwaltungsaufgaben dort u.a. auch als Familienrichterin tätig, bevor sie nun wieder zur Schweinfurter Justiz zurückgekehrt ist.

„Bei der am Amtsgericht Schweinfurt herrschenden hohen Arbeitsbelastung bin ich sehr glücklich, dass die frei gewordene Stelle praktisch nahtlos wieder besetzt werden konnte. Kerstin Leitsch hat sich in ihrer bisherigen beruflichen Laufbahn nicht nur in verschiedensten Rechtsbereichen als Richterin bestens bewährt, sondern zuletzt auch bereits Erfahrungen in der Justizverwaltung gesammelt“, zeigte sich Behördenleiter Ebert bei der Begrüßung seiner neuen Vertreterin höchst erfreut.

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Auch am Amtsgericht Schweinfurt ist Kerstin Leitsch als Richterin für familienrechtliche Verfahren wie Ehescheidungen, Unterhaltsstreitigkeiten und Sorgerechtsverfahren zuständig. Außerdem nimmt sie Aufgaben der Justizverwaltung nicht nur als stellvertretende Behördenleiterin, sondern auch als Leiterin der Familien- und Betreuungsabteilung wahr.

 



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