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Kurzarbeit: Arbeitnehmeranteil der Sozialversicherungsbeiträge gehört laut IG Metall den Beschäftigten

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SCHWEINFURT – Die IG Metall Schweinfurt fordert von der Bundesregierung eine Korrektur bei der Corona-Regelung zur Kurzarbeit.

„Bei Kurzarbeit werden den Arbeitgebern rückwirkend zum 1. März die Beiträge zur Sozialversicherung zurückerstattet – nicht nur die Arbeitgeberanteile, sondern auch der Anteil der Beschäftigten. Das ist nicht gerecht! Der Arbeitnehmeranteil der Sozialbeiträge muss daher dringend an die Beschäftigten weitergegeben werden“, fordert Peter Kippes, der erste Bevollmächtigte der IG Metall Schweinfurt in einem Brief an die Staatsministerin Dorothee Bär und die Bundestagsabgeordneten Frau Sabine Dittmar, Frau Dr. Manuela Rottmann, Frau Dr. Anja Weisgerber und den Bundestagsabgeordneten Herrn Klaus Ernst.

Bei Kurzarbeit stockt die Bundesagentur für Arbeit das Entgelt auf 60 Prozent des Nettolohns auf, wenn Kinder versorgt werden müssen auf 67 Prozent. Für viele Menschen reicht das bei weitem nicht, um Miete und Lebenshaltungskosten zu bestreiten. „Die Weitergabe des Arbeitnehmeranteils der Sozialversicherungsbeiträge würde vielen Menschen finanziell über die nächsten Monate helfen und ist auch ein Gebot der Gerechtigkeit“, sagt Peter Kippes von der IG Metall.

Die Bundesregierung erwartet in diesem Jahr einen dramatischen Anstieg der Kurzarbeit auf 2,15 Millionen. In der Region Main Rhön haben schon jetzt viele Betriebe Kurzarbeit angemeldet.

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Bund und Länder haben umfangreiche Hilfspakete für Unternehmen und Selbstständige, aber auch für abhängig Beschäftigte und Empfänger von Grundsicherung beschlossen. Sie wollen damit die Corona-Krise wirtschaftlich und sozial abfedern. Das alles ist richtig und notwendig. Allerdings sollte der Konstruktionsfehler bei der Kurzarbeiterregelung zügig beseitigt werden. Jetzt kommt es darauf an, Einkommen zu sichern und die Nachfrage zu stärken. Gerade die regionale Wirtschaft in Schweinfurt und der Region Main-Rhön ist darauf angewiesen, dass Beschäftigte über stabile Einkommen und damit Kaufkraft verfügen.

Hier der Brief an Dr. Anja Weisgerber:

Sehr geehrte Frau Dr. Weisgerber,

unser Land, unsere Wirtschaft und auch unsere Region stehen angesichts der weltweiten Verbreitung des Corona-Virus vor gigantischen Herausforderungen. Ich möchte vorab betonen, dass ich die von Bundesregierung und Bundestag schnell und konsequent beschlossenen Maßnahmen zur Stabilisierung der Wirtschaft und der Beschäftigung im Großen und Ganzen begrüße.

Aus Sicht der bei uns organisierten Beschäftigten und mit Blick auf unsere regionale Wirtschaft muss ich Sie dennoch auf schwerwiegende Konstruktionsfehler des Maßnahmenpakets aufmerksam machen. Bei den wirtschaftlichen und finanziellen Hilfspaketen ist eine soziale Schieflage entstanden, die weder gerecht noch volkswirtschaftlich sinnvoll ist.

Der Staat hilft den Unternehmen mit sehr viel Geld, setzt dabei auch die Schuldenbremse außer Kraft. So weit, so richtig. In Fällen von Kurzarbeit werden den Arbeitgebern sogar die Beiträge zur Sozialversicherung zurückerstattet – nicht nur die Arbeitgeberanteile, sondern auch der Anteil der Beschäftigten. Das ist nicht gerecht!

Denn Unternehmen bestehen nicht nur aus ihren Eigentümern, sondern auch aus ihren Beschäftigten. Und die werden schon sehr bald millionenfach in Kurzarbeit sein – mit dramatischen Einkommenseinbußen zwischen 33 und 40 Prozent ihres Nettoentgeltes. Das reicht für viele Menschen in unserem Land bei weitem nicht, um Miete und Lebenshaltungskosten zu finanzieren. Der Arbeitnehmeranteil der Sozialbeiträge muss daher dringend an die Beschäftigten weitergegeben werden. Das würde nicht nur vielen Menschen in den nächsten Monaten sehr helfen. Es würde auch vielen Betrieben in unserer Region helfen, die zum Teil sehr stark von der regionalen Nachfrage abhängen und eben nicht alle für den Export produzieren. Es würde den massiven Einbruch der Nachfrage abfedern, der in den nächsten Monaten ohnehin eine starke Belastung für unsere Region darstellt. Viele der in der IG Metall organisierten Kolleginnen und Kollegen profitieren von Tarifverträgen, in denen eine Aufzahlung auf das Kurzarbeitergeld vereinbart worden ist. Viele andere aber gehen leer aus. Bitte tragen Sie dazu bei, dass dieser Fehler in der entsprechenden Verordnung der Bundesregierung korrigiert wird.

Mit freundlichen Grüßen
Peter Kippes 1. Bevollmächtigter IG Metall Schweinfurt



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