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Mainfränkische Gründer wollen die Haftung beschränken: GmbH ist die beliebteste Rechtsform

Keiler Helles

MAINFRANKEN – Die Zahl der Firmen in Mainfranken wächst. In Bezug auf die Rechtsform stehen bei Gründern vor allem die „GmbH“ sowie die „UG (haftungsbeschränkt)“ hoch im Kurs.

Laut amtlicher Statistik beträgt der Anstieg bei den im Handelsregister eingetragenen Firmen im Jahr 2020 insgesamt +401 Firmen. 1.180 Firmeneintragungen stehen 779 Löschungen gegenüber. Damit liegt der Zuwachs deutlich über dem des Jahres 2019 (+251). Verantwortlich für den Anstieg sind vor allem die deutlich geringeren Unternehmens-Löschungen im Jahr 2020 (2019: 849). Die Zahl der Anmeldungen bewegt sich nahezu auf Vorjahresniveau (2019: 1.100).

Mehr als die Hälfte entscheidet sich für die GmbH

Der Trend hin zu Rechtsformen mit beschränkter Haftung hält auch im Corona-Jahr 2020 an. Bezogen auf alle Firmengründungen lag die „Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)“ mit 55 Prozent vorne, gefolgt von der „Unternehmergesellschaft / UG (haftungsbeschränkt)“ und der „GmbH & Co. KG“ mit 17 Prozent beziehungsweise 13 Prozent. Kaum eine Rolle spielten die „UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG“ sowie die „Aktiengesellschaft (AG)“. Rechtsformen mit persönlicher Haftung machten 2020 bei den Handelsregisteranmeldungen nur einen geringen Anteil aus. Neun Prozent entfielen auf die Rechtsform des „eingetragenen Einzelunternehmens / e. K.“, zwei Prozent auf die „offene Handelsgesellschaft (OHG)“ und ein Prozent auf die „Kommanditgesellschaft (KG)“. Zwei Prozent der Anmeldungen entfielen auf sonstige Rechtsformen.

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IHK gibt firmenrechtliche Stellungnahmen ab

Die IHK bietet ihren Mitgliedsunternehmen Hilfestellung bei allen Fragen rund um die Vor- und Nachteile der verschiedenen Rechtsformen sowie zur Eintragungsfähigkeit der gewünschten Firmierung. Im Jahr 2020 haben die Experten der Wirtschaftskammer über 1.500 firmenrechtliche Stellungnahmen gegenüber dem Registergericht, Notaren und Existenzgründern abgegeben.

Durch eine Überprüfung der Firma auf firmenrechtliche Zulässigkeit können Unternehmer zum Beispiel Abmahnungen wegen Firmengleichheit vermeiden. Die IHK nimmt diese Vorprüfungen auf rechtliche Zulässigkeit der Firma gemäß den Regelungen des Handelsgesetzbuches (HGB) bei beabsichtigter oder zwingend vorgeschriebener Eintragung ins Handelsregister kostenfrei vor.

Anfragen sind über ein Online-Formular unter
www.wuerzburg.ihk.de/firmenvoranfrage jederzeit möglich.

Die IHK-Experten raten: Unternehmensgründer sollten die Wahl der Rechtsform nicht ausschließlich von einem Kriterium abhängig machen. Vielmehr sollten sie alle Folgen, die mit der Rechtsformwahl einhergehen, berücksichtigen – neben der Haftungsbeschränkung sind dies insbesondere auch steuerliche Aspekte sowie der bürokratische Aufwand. Die IHK unterstützt mainfränkische Firmengründer bei allen Fragen rund um die Wahl der richtigen Rechtsform.

Der Rechtsformcheck steht online unter: www.wuerzburg.ihk.de/rechtsformcheck



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