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Preisbremsen greifen ab März rückwirkend: Kunden der Stadtwerke Schweinfurt werden bei Energiepreisen entlastet

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SCHWEINFURT – Derzeit erhalten alle Kunden der Stadtwerke Schweinfurt GmbH ihre Energierechnungen für das Jahr 2022. Diese berücksichtigen bereits die Reduzierung der Umsatzsteuer auf Gas und Wärme von 19 auf 7 Prozent sowie die von der Bundesregierung beschlossene und aus Mitteln des Bundes finanzierte „Dezember-Soforthilfe“.

Im Rahmen dieser Soforthilfe wurde als vorläufige finanzielle Entlastung der Gas- bzw. Wärmeabschlag im Monat Dezember 2022 nicht von den Kunden der Stadtwerke eingezogen. Bei der aktuellen Jahresabrechnung für Gas und Wärme werden der genaue Entlastungsbetrag sowie der ausgesetzte Dezemberabschlag transparent ausgewiesen und verrechnet.

Die zur weiteren Unterstützung angesichts aktuell hoher Energiepreise beschlossenen Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen werden aktuell von den Stadtwerken Schweinfurt umgesetzt, so dass auch diese Entlastungen so schnell wie möglich bei ihren Kunden ankommen.

Die Preisbremsen greifen ab März rückwirkend zum 1. Januar 2023. Die Kunden müssen selbst nichts tun, um von diesen Entlastungen zu profitieren. Die Weitergabe erfolgt automatisch.

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Die neuen Abschläge für das Jahr 2023 werden jedoch noch anhand der vereinbarten Vertragspreise ermittelt und ohne Berücksichtigung der Preisbremsen auf der aktuellen Energierechnung für 2022 ausgewiesen. Über die konkreten Entlastungen aus den Energiepreisbremsen werden alle Kunden in einem separaten Schreiben informiert.

Preisbremsen einfach erklärt

Für private Haushalte, kleinere und mittlere Unternehmen wird ein Kontingent von 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs – in der Regel entspricht dies der bisherigen Verbrauchsmenge – entlastet. Für das Kontingent gilt beim Strom ein Brutto-Arbeitspreis von 40 Cent, bei Gas von 12 Cent und für Wärme von 9,5 Cent pro Kilowattstunde. Wer mehr als diese 80 Prozent verbraucht, zahlt für jede zusätzliche Kilowattstunde seinen aktuellen Vertragspreis. Die Preisbremsen gelten zunächst bis Ende 2023, eine Verlängerung bis einschließlich April 2024 ist möglich.

Dies bedeutet zum Beispiel für eine Jahresverbrauchsprognose im Bereich Gas von 30.000 kWh eine Abrechnung von 24.000 kWh (80 %) zum Arbeitspreis von 12 Cent. Der darüberhinausgehende Verbrauch von 6.000 kWh wird mit dem aktuellen Vertragspreis berechnet. Jede eingesparte Kilowattstunde trägt somit zusätzlich zur finanziellen Entlastung bei.

Im Detail erläutern die Stadtwerke Schweinfurt die verschiedenen Preisbremsen und deren Berechnung sowohl in einem Flyer, der den Energierechnungen beiliegt, als auch auf ihrer Internetseite unter www.stadtwerke-sw.de/entlastung.

Fragen rund um das Thema Energiepreisbremse beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtwerke Schweinfurt gerne von Montag bis Freitag in den Kundencentern am Roßmarkt (Montag – Donnerstag, 09:00 – 16:30 Uhr, Freitag 09:00 Uhr – 15:00 Uhr) sowie in der Bodelschwinghstraße 1 (Montag – Donnerstag, 08:00 – 16:00 Uhr, Freitag 08:00 Uhr – 12:00 Uhr) in Schweinfurt. Außerdem stehen sie von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr über die Kunden-Hotline 09721 931-400 sowie online im Live-Chat oder mittels Video-Konferenz unter www.stadtwerke-sw.de oder per E-Mail an kundenservice@stadtwerke-sw.de zur Verfügung.



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