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Raumordnungsverfahren mit Kompromisslösung beim geplanten Sand- und Kiesabbau durch die Firma Glöckle

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GRAFENRHEINFELD – Die Regierung von Unterfranken – höhere Landesplanungsbehörde – hat auf Antrag der Firma Glöckle GmbH & Co. KG ein Raumordnungsverfahren (ROV) für einen geplanten Sand- und Kiesabbau von ca. 85 ha in der Gemeinde Grafenrheinfeld, Landkreis Schweinfurt, durchgeführt und mit landesplanerischer Beurteilung vom 30.10.2019 abgeschlossen.

Im Ergebnis entspricht das Vorhaben in der beantragten Größenordnung (vgl. Abb. 1) nicht den Erfordernissen der Raumordnung. In deutlich verkleinertem Umfang (vgl. Abb. 2) und unter der Berücksichtigung von Maßgaben zu Belangen der Landwirtschaft, der Wasserwirtschaft, des Immissionsschutzes, des Naturschutzes, des Verkehrs sowie des Denkmalschutzes wird das Vorhaben in der Größe von rund 44 ha als raumverträglich beurteilt.

Das beantragte Vorhaben der Fa. Glöckle GmbH & Co. KG umfasst eine Fläche von ca. 85 ha, auf der rund 4,8 Mio. Tonnen Sand und Kies abgebaut werden sollen. Der Abbau soll abschnittsweise über einem Zeitraum von insgesamt rund 25 – 30 Jahren erfolgen. Für eine Teilfläche von ca. 60 ha ist eine Wiederfüllung mit Wiederherstellung landwirtschaftlicher Nutzfläche geplant; für eine Teilfläche von rund 25 ha soll eine Wasserfläche erhalten bleiben, die dem Arten- und Biotopschutz dienen soll.

Die Regierung von Unterfranken hat als höhere Landesplanungsbehörde im Rahmen des am 29.04.2019 eingeleiteten Raumordnungsverfahrens die 73 eingegangenen Stellungnahmen der beteiligten Behörden, Verbände, Kommunen und Bürger geprüft und abgewogen.

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Ergebnis ist ein Kompromiss zwischen den Belangen der Rohstoffsicherung auf der einen und der Landwirtschaft sowie der Gemeinde Grafenrheinfeld auf der anderen Seite.

Dem dauerhaften Erhalt sehr wertvoller landwirtschaftlicher Böden sowie der Zukunftssicherung örtlicher landwirtschaftlicher Betriebe hat die Regierung eine hohe Bedeutung beigemessen. Daher muss das beantragte Abbaugebiet ca. um die Hälfte verkleinert werden. Der nördliche Teil des geplanten Sand- und Kiesabbaus im Anschluss an das bereits bestehende Kieswerk des Projektträgers (rund 44 ha) soll dagegen für den Rohstoffabbau genutzt werden können.

Auf diese Weise kann einerseits für einen mittel- bis langfristigen Zeitraum im Raum Schweinfurt die Versorgung mit Sand-und Kies gesichert werden, auf der anderen Seite der Verlust von fruchtbarer Anbaufläche gegenüber dem beantragten Vorhaben erheblich reduziert werden. Entscheidend aus raumordnerischer Sicht bleibt dabei, dass auch der Großteil des verbleibenden Abbaubereiches (rund 32 ha) wiederverfüllt wird, um den landwirtschaftlichen und siedlungsstrukturellen Belangen der Standortgemeinde Grafenrheinfeld Rechnung zu tragen. Auf einer Fläche von nun rund 12 ha kann, wie auch ursprünglich beantragt, nach dem Sandabbau ein See bestehen bleiben. Aus raumordnerischer Sicht wäre aber auch eine vollständige Wiederverfüllung zu begrüßen.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Grenzen durch die landesplanerische Beurteilung nicht grundstücksscharf festgelegt werden. Für das Genehmigungsverfahren besteht die Möglichkeit, die aufgezeigten Abgrenzungen noch räumlich auszulegen.

Das Ergebnis des ROV ist nach § 3 Abs. 1 Ziff. 4 ROG ein sonstiges Erfordernis der Raumordnung. Im Rahmen des nachfolgenden Planfeststellungsverfahrens (in der Zuständigkeit des Landratsamtes) sind die im ROV aufgestellten Maßgaben zu berücksichtigen. Die landesplanerische Beurteilung hat gegenüber dem Träger des Vorhabens und gegenüber dem Einzelnen keine unmittelbare Rechtswirkung und ersetzt nicht die Genehmigungen, Planfeststellungen oder sonstigen Entscheidungen nach anderen Rechtsvorschriften.

Die landesplanerische Beurteilung steht im Internetauftritt der Regierung von Unterfranken unter „Wirtschaft, Verkehr, Landesentwicklung“ > „Abgeschlossene Raumordnungsverfahren“ https://www.regierung.unterfranken.bayern.de/aufgaben/3/6/00721/index.html zur Einsicht zur Verfügung.



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