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Rundfunkbeitrag: Kosten Wohnmobile auf dem Campingplatz extra?

Keiler Helles

SCHWEINFURT – Gilt ein Wohnwagen auf dem Campingplatz als Wohnung? Und muss für diesen der Rundfunkbeitrag in Höhe von 17,50 Euro im Monat bezahlt werden? Immer wieder melden sich Eigentümer mit dieser Frage bei der Verbraucherzentrale. „Solange Verbraucher melderechtlich auf dem Campingplatz erfasst sind, sind sie auch für das Wohnmobil beitragspflichtig“, sagt Stefanie Gold von der Schweinfurter Verbraucherzentrale.

Allerdings sind Wohnwagen nur dann als Wohnungen anzusehen, wenn sie nicht oder nur gelegentlich fortbewegt werden. „Bei einem Dauercampingplatz wäre dies der Fall“, so Stefanie Gold. Die Verbraucherexpertin rät: „Wer den Rundfunkbeitrag irrtümlich zahlt, sollte beim Beitragsservice eine Abmeldung beantragen.“

Für Personen, die auf einem Dauercampingplatz gemeldet sind und bereits den Rundfunkbeitrag für ihre Hauptwohnung bezahlen, kommt auch ein Antrag auf Befreiung ihrer Nebenwohnung in Betracht. Der Wohnwagen gilt in diesem Fall als Nebenwohnung. Der Antrag auf Befreiung kann auf der Website des Beitragsservice unter www.rundfunkbeitrag.de gestellt werden.

Bei Fragen rund um den Rundfunkbeitrag bietet die Verbraucherzentrale in Schweinfurt Rat und Unterstützung an. Die Beratung ist kostenfrei und erfolgt telefonisch unter (089) 55 2794 – 0 oder persönlich (nur mit Termin) in der Beratungsstelle in der Judengasse 10. Auf der Homepage kann für Anfragen auch ein Online-Formular genutzt werden.

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