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Stefan Hartmann ist seit dem 01.11. neuer Kanzler an der Hochschule Würzburg-Schweinfurt

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WÜRZBURG / SCHWEINFURT – Stefan Hartmann ist der neue Kanzler an der Hochschule Würzburg-Schweinfurt zum 1. November 2018. Der Hochschulrat der FHWS hatte ihn in seiner 43. Sitzung vorgeschlagen, das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst erteilte seine Zustimmung.

Der Präsident Professor Dr. Robert Grebner wünscht dem neuen Kanzler Glück und Erfolg für seine verantwortungsvolle Tätigkeit: „Stefan Hartmann ist seit mehreren Jahren an unserer Hochschule für die Hochschulkommunikation verantwortlich gewesen. Der Hochschulrat hat mit ihm ganz sicher einen sehr guten Vorschlag unterbreitet, dem das Ministerium zügig zugestimmt hat. Ich mag seine ruhige und souveräne Art und bin mir sicher, dass er der FHWS ein guter Kanzler sein wird. Deshalb habe ich ihm auch mit Freude die Funktion des Kanzlers für die FHWS übertragen.“

Stefan Hartmann: „Ich freue mich auf die neue Aufgabe, die mir zum 1.11.2018 übertragen worden ist. Als Leiter der Verwaltung werde ich alle Bereiche der Hochschule tatkräftig dabei unterstützen, die strategischen Ziele zu erreichen, die sich die Hochschule in den nächsten Jahren und darüber hinaus gesetzt hat. Dabei liegt mein Fokus vor allem auf einer sehr guten und wertschätzenden Zusammenarbeit mit allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Denn nur durch ihre hohe Einsatzbereitschaft kann die Hochschule unseren mehr als 9.000 Studierenden auch weiterhin eine qualitativ hochwertige Lehre anbieten und den Forschungsauftrag der Hochschule ermöglichen.“

Stefan Hartmann ist als Kanzler ein Mitglied der Hochschulleitung. Er leitet u. a. die Verwaltung der Hochschule, ist Dienstvorgesetzter des nichtwissenschaftlichen Personals und Beauftragter für den Haushalt. Der Kanzler wird auf Vorschlag des Hochschulrats vom Präsidenten ernannt; die Ernennung bedarf der Zustimmung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst. Voraussetzung für die Ernennung zum Kanzler ist eine abgeschlossene Hochschulausbildung sowie eine mehrjährige verantwortliche einschlägige berufliche Tätigkeit, insbesondere in der Verwaltung oder Wirtschaft. Die Aufgaben ergeben sich aus Artikel 23 Absatz 3 des Bayerischen Hochschulgesetzes.

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