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Unternehmensnetzwerk INKLUSION informiert zum Thema „Fördermittel für Arbeitgeber“

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SCHWEINFURT / BAD NEUSTADT – Das Unternehmensnetzwerk INKLUSION informiert Unternehmer und Personalverantwortliche der Region am Runden Tisch zum Thema „Fördermittel für Arbeitgeber“.

Julia Sibert und Karin Jung von der Agentur für Arbeit, Werner Arnold von der Deutschen Rentenversicherung Bund und Andreas Kempf vom Integrationsamt standen als Experten für die Fragen der Arbeitgeber zur Verfügung.

„Wir haben einen Nerv getroffen“, stellte Marlene Rost vom Unternehmens-Netzwerk INKLUSION bei der Begrüßung fest. Die Teilnehmerzahl übertraf die Erwartungen des Teams der Beruflichen Fortbildungszentren der bayerischen Wirtschaft (bfz). Sehr deutlich zeigte sich durch das große Interesse, dass das Thema Inklusion für die Wirtschaftsvertreter wichtig ist.

„Bedingt durch den demographischen Wandel müssen Arbeitgeber neue Wege gehen, um genügend Mitarbeiter für ihr Unternehmen zu gewinnen. 87 Prozent aller Schwerbehinderungen werden im Laufe eines Lebens erworben, nur zwei Prozent sind angeboren“, so Rost weiter, „deshalb ist es notwendig in den Betrieben ein funktionierendes Gesundheitsmanagement zu installieren oder kreative Wege zu finden, um betroffene Mitarbeiter weiter sinnvoll einsetzen zu können.“

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Besonders beschäftige die Unternehmen das gestiegene Rentenalter, ergänzte Claudia Werner-Herre ihre Vorrednerin. Der Altersdurchschnitt der Arbeitnehmer steige stetig an und entsprechend auch die altersbedingten Erkrankungen und Einschränkungen. „Viele der anwesenden Arbeitgeber spüren diese Entwicklung bereits und rüsten sich, um reagieren zu können.“, berichtet Theresa Oestemer, die ebenfalls zum UNI-Team gehört, das für ganz Unterfranken zuständig ist.

Julia Sibert verdeutlichte die komplexen rechtlichen Grundlagen und Zuständigkeiten in Bezug auf die Zielgruppe. Die Agentur für Arbeit ist für die Berufsberatung, Ausbildungs- und Arbeitsvermittlung für Jugendliche und Erwachsene und die Vermittlung aus den Werkstätten für Behinderte zuständig. Außerdem berät sie Arbeitgeber bei der Einstellung von schwerbehinderten Menschen und die Fördermöglichkeiten. Die Beschäftigungspflicht bzw. Zahlung einer Ausgleichsabgabe wird ebenso von der Arbeitsagentur überwacht.

Als weitere Expertin war Christl Dorband vom Integrationsfachdienst (ifd) anwesend. Arbeitgeber können sich jederzeit an sie wenden, um sich über die Möglichkeiten vor Ort im Betrieb beraten zu lassen. Sie betonte die Niederschwelligkeit der Beratungsleistung durch den ifd und dass die Einschränkung und die angebotene Tätigkeit zusammen passen müssen. Mit der Aussage: „Es macht keinen Sinn, wenn ein Bäcker mit Mehlstauballergie bei einem Abbruchunternehmen integriert werden soll“, brachte Dorband ein drastisches Beispiel in die Diskussion ein.

Andreas Kempf vom Integrationsamt untermauerte dies mit der Bemerkung: „Die Einschränkung ist durch die Förderung nicht weg. Die Arbeit muss zur Einschränkung passen!“ Die umfangreichen Leistungen des Integrationsamtes stießen bei seiner Vorstellung auf großes Interesse. Insbesondere der dauerhafte Lohnkostenzuschuss, der auch für bereits beschäftigte Mitarbeiter gezahlt werden kann, wenn gesundheitliche Schwierigkeiten entstehen.

Eine Teilnehmerin hinterfragte die lange Bearbeitungsdauer durch die Kostenträger. Sie brauche als Arbeitgeberin zeitnah Antworten, wenn es zum Beispiel um die Einrichtung eines speziellen Bildschirmarbeitsplatzes geht. Frau Sibert stellte klar, dass innerhalb von 14 Tagen eine Eingangsbestätigung erfolgen muss. Claudia Werner-Herre bietet die Unterstützung und damit Entlastung für die Arbeitgeber durch das

Unternehmens-Netzwerk INKLUSION an, denn genau dafür sei es gedacht. „Das Leistungsspektrum des Netzwerks geht von allgemeiner Beratung bis zur Lotsenfunktion in konkreten Einzelfällen, sodass die Unternehmen in Zukunft nur noch einen Ansprechpartner und damit einen echten Mehrwert durch das Unternehmensnetzwerk INKLUSION haben“, so Werner-Herre weiter.

Erste Erfolge können bereits verbucht werden, z.B. hat ein Lebensmittelbetrieb durch die Beratung einen zusätzlichen Arbeitsplatz für einen schwerbehinderten Mitarbeiter geschaffen. Die Teilnehmer waren sich einig, dass die Beschäftigung von beeinträchtigen Menschen auch ein Imagegewinn für das Unternehmen sein kann.

Die nächsten runden Tische des Unternehmens-Netzwerks INKLUSION beschäftigen sich mit den Themen Burnout und betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) am 07.12.2017 in Schweinfurt und am 26.01.2018 in Bad Neustadt. Anmeldungen werden ab sofort unter beratung-sw@bfz.de entgegengenommen.

Träger des Unternehmensnetzwerkes INKLUSION ist die Bundesarbeitsgemeinschaft ambulante berufliche Rehabilitation (BAG abR) e.V., ein Zusammenschluss von Einrichtungen der Wirtschaft.

Kooperationspartner sind die BDA (Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände) und die regionalen Arbeitgeberverbände.

Das Projekt wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) aus Mitteln des Ausgleichsfonds gefördert.

Kontakt:
Unternehmensnetzwerk IKLUSION
Theresa Oestemer, Marlene Rost, Claudia Werner-Herre
Inklusionsberaterinnen
bfz gGmbH Schweinfurt, Londonstraße 20, 97424 Schweinfurt
Telefon: 09721 1724-38
Fax: 09721 1724-50
E-Mail: beratung-sw@bfz.de

Die Beruflichen Fortbildungszentren der Bayerischen Wirtschaft (bfz) gGmbH sind mit rund 3.200 Mitarbeitern einer der führenden Dienstleister für Bildung, Beratung und Integration in Bayern. Das bfz entwickelt Konzepte für passgenaue Qualifizierungen, die auch soziale Kompetenzen und Teamfähigkeit berücksichtigen. Hinzu kommen begleitende, unterstützende und vermittelnde Leistungen. Das bfz ist in Bayern an 24 Standorten mit rund 150 Außenstellen präsent und größte Gesellschaft der Unternehmensgruppe des Bildungswerks der Bayerischen Wirtschaft e. V. (bbw).



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