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Wenn Paare sich trennen: Ummeldung des Rundfunkbeitrags bei Auszug nicht vergessen

UNTERFRANKEN – Was viele in der schwierigen Situation einer Trennung oder Scheidung vergessen, ist die Frage nach der weiteren Zahlung des Rundfunkbeitrags. „Immer wieder melden sich bei uns einstige Partner, die hohe Nachforderungen des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutsch-landradio erhalten haben“, berichtet Stefanie Gold von der Schweinfurter Verbraucherzentrale.

Die Verbraucherberaterin rät aufzupassen, wenn derjenige Partner den gemeinsamen Haushalt verlässt, auf dessen Namen der Rundfunkbeitrag angemeldet ist. „Die Beitragsnummer ist nicht wohnungsbezogen, sondern personenbezogen“, betont Stefanie Gold. Um hohe Nachforderungen zu vermeiden, empfiehlt die Verbraucherzentrale, sich zeitnah um die Ummeldung zu kümmern und eine eigene Beitragsnummer zu beantragen.

Oft stellt sich erst beim nächsten Meldedatenabgleich des Beitragsservice heraus, dass für die ursprünglich gemeinsame Wohnung unbeabsichtigt keiner mehr zahlt. In diesem Fall kann die Zahlung für die neue Wohnung nicht einfach rückwirkend auf die bisherige angerechnet werden. Die Partner müssen dann selbstständig eine faire Absprache für die Zahlung der Nachforderung treffen, was oft schwierig ist.

Bei Fragen zu diesem Thema bietet die Verbraucherzentrale in Schweinfurt Rat und Unterstützung an. Die Beratung ist kostenfrei und erfolgt telefonisch unter (097 21) 217 17 oder persönlich in der Beratungsstelle in der Judengasse 10. Geöffnet ist Montag und Mittwoch von 9 bis 13 Uhr, Donnerstag von 13 – 17 Uhr und Freitag von 9 bis 12 und von 13 bis 15 Uhr.

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Auf der Homepage kann unter www.verbraucherzentrale-bayern.de für Anfragen auch ein Online-Formular genutzt werden.



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