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Wer bezahlt den Rundfunkbeitrag, wenn die Kinder volljährig werden?: Die Schweinfurter Verbraucherzentrale hilft bei Fragen

SCHWEINFURT – Für Familien, die in einer Wohnung zusammen leben, ändert sich zum 18. Geburtstag der Kinder in Sachen Rundfunkbeitrag nichts. Darauf weist die Verbraucherzentrale in Schweinfurt hin. Denn laut dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag gilt der Grundsatz „eine Wohnung – ein Beitrag“.

„Familien mit volljährigen Kindern zahlen nur einen Beitrag, egal wie viele Empfangsgeräte vorhanden sind und unabhängig davon, wie viele Personen in einer Wohnung leben“, erläutert Stefanie Gold von der Schweinfurter Beratungsstelle der Verbraucherzentrale Bayern. Ist ein Elternteil darüber hinaus befreit oder schuldet nur einen ermäßigten Beitrag, so gilt dies auch für die Kinder bis zur Vollendung ihres 25. Lebensjahres.

Bezieht der volljährige Sprössling jedoch eine Einliegerwohnung im gleichen Haus, so kommt es darauf an, ob die Räume eine abgeschlossene Einheit bilden und durch einen eigenen Eingang vom Treppenhaus, einem Vorraum oder von außen betreten werden können. „Ist dies der Fall, sind volljährige Kinder auch beitragspflichtig“, so Stefanie Gold. Die Zahlungspflicht beginnt mit dem ersten Tag des Monats, in dem der Einzug stattgefunden hat. Der Beitrag beträgt pro Woh-nung 17,50 Euro monatlich.

Bei Fragen rund um den Rundfunkbeitrag bietet die Verbraucherzentrale Bayern Rat und Unterstützung an. Die Beratung ist kostenfrei und erfolgt telefonisch unter (097 21) 217 17 oder persönlich in der Beratungsstelle in der Judengasse 10. Geöffnet ist Montag und Mittwoch von 9 bis 13 Uhr, Donnerstag von 13 bis 17 Uhr und Freitag nach Termin. Auf der Homepage kann für Anfragen auch ein Online-Formular genutzt werden.

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