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Zoll prüft bundesweit die Einhaltung des Mindestlohns – jeder zehnte Fall ist auffällig

SCHWEINFURT – Am 11. und 12. September 2018 haben insgesamt rund 6.000 Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung (FKS) bundesweit die Einhaltung der Mindestlohnregelungen geprüft. Dabei befragten die Zöllnerinnen und Zöllner über 32.000 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen und führten rund 4.500 Geschäftsunterlagenprüfungen bei Arbeitgebern durch.

Im besonderen Fokus der Kontrollen stand die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohnes. Der gesetzliche Mindestlohn besteht seit 2015 und beträgt aktuell 8,84 Euro je Zeitstunde. Die Einsatzkräfte prüften insbesondere im Einzelhandel, Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, Friseurhandwerk, Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe sowie im Personenbeförderungsgewerbe.

Insgesamt hat der Zoll 351 Ermittlungsverfahren eingeleitet, davon 172 Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz. Die übrigen Verfahren betreffen unter anderem das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen und
Leistungsmissbrauch.

In 3.291 Fällen sind weitere Sachverhaltsaufklärungen erforderlich. Dabei ergaben sich insbesondere Hinweise auf Mindestlohnunterschreitungen, das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen, illegale Ausländerbeschäftigung und den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen. Lokale Ergebnisse für das Hauptzollamt Schweinfurt

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Im Bereich des Hauptzollamts Schweinfurt konzentrierten sich die Prüfungen besonders auf das Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe, dem Personen-beförderungsgewerbe, dem Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe sowie auf den Einzelhandel. Insgesamt wurden mehr als 200 Arbeitgeber (218) überprüft. Knapp 1.000 Personen (938) wurden nach Ihren Arbeitsbedingungen befragt. 123 Fälle beschäftigen die Beamtinnen und Beamten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) bis zur endgültigen Klärung weiter. Beim Hauptzollamt Schweinfurt waren somit mehr als zehn Prozent der geprüften Fälle auffällig:

30 Mal wurde eine Unterschreitung des Mindestlohns verzeichnet. Dies entspricht knapp ein Viertel der Beanstandungen. In 43 Fällen zeichnen sich Unstimmigkeiten bei der Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen ab. Hierunter sind auch sieben Personen zu erfassen, die als selbständige Erwerbspersonen angetroffen wurden und nach derzeitigem Erkenntnisstand als Arbeitnehmer beschäftigt waren. Bei zehn Arbeitnehmern wird auf Leistungsmissbrauch ermittelt und geprüft, ob diese unrechtmäßig im Bezug von Sozialleistungen standen. Elf ausländische Arbeitnehmer wurden ohne entsprechend arbeitsberechtigenden Aufenthaltstitel angetroffen. Insgesamt 29 Mal wurden geringfügigere Beanstandungen im Hinblick auf Sofortmeldepflichten und Aufzeichnungspflichten festgestellt.

Im Raum Bayreuth führte die Mindestlohnsonderprüfung zu einer Festnahme: Die Zöllnerinnen und Zöllner trafen in einem Nagelstudio auf einen Arbeitnehmer, der mit falscher Identität und Ausweispapieren arbeitete. In Zusammenarbeit mit der Bundespolizei konnte die Identität der Person nach erkennungsdienstlicher Behandlung festgestellt werden. Der ausländische Arbeitnehmer hielt sich nicht nur ohne gültigen Aufenthaltstitel in Deutschland auf, sondern hat aufgrund von Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetzes noch mehr als 300 Tage Reststrafe bei einer Justizvollzugsanstalt zu verbüßen. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit nahm den ausländischen Arbeitnehmer fest und überstellte ihn an die Justizvollzugsanstalt.

Im Raum Bad Kissingen ergab die Prüfungen eines Nagelstudios ebenfalls Hinweise auf den illegalen Aufenthalt eines 18-jährigen Ausländers. Der Vietnamese konnte zunächst anlässlich der Kontrolle des Zolls keine Ausweisdokumente vorlegen. Anhand einer erkennungsdienstlichen Behandlung durch die Polizeiinspektion Bad Kissingen konnte die Identität der Person ermittelt und der illegalen Aufenthalt festgestellt werden. Die Polizeiinspektion Bad Kissingen übernahm zuständigkeitshalber die weitere Bearbeitung.

An beiden Prüfungstagen waren zwischen 74 und 77 Beamtinnen und Beamte im Einsatz.

Auf dem Foto: Mindestlohnkontrollen im Einzelhandel (hier: Schweinfurt) Bild: Zollverwaltung



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