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Zunehmende Verzweiflung bei betroffenen Unternehmen – IHK fordert: „Lockdown muss Hand in Hand mit schnellen Hilfen und Öffnungsplan gehen“

MAINFRANKEN – Die Verlängerung des Lockdown bis Mitte Februar unterstreicht nach Ansicht der IHK Würzburg-Schweinfurt die Verpflichtung der Politik, alle Einschränkungen nachvollziehbar zu gestalten, den vom Lockdown existenziell betroffenen Betrieben und Selbstständigen deutlich schneller als bisher zu helfen und der Wirtschaft mit epidemiologisch fundierten Öffnungskonzepten Perspektiven und Planbarkeit zu geben.

„Der Lockdown verlangt der Wirtschaft, den Betrieben, Selbstständigen und Arbeitnehmern alles ab. In den besonders betroffenen Branchen herrscht Verzweiflung bis zur blanken Existenzangst. Deswegen betont die IHK: Jeder Lockdown und jede Verlängerung dessen muss Hand in Hand mit schnellen Hilfen und einem Öffnungsplan gehen“, sagt IHK-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Ralf Jahn.

Der Bayerische Industrie- und Handelskammertag (BIHK) schätzt, dass jede Woche harter Lockdown die bayerische Wirtschaftsleistung um mehr als eine Milliarde Euro schmälert. Von den Schließungen direkt und indirekt besonders betroffen sind das Gastgewerbe, der stationäre Einzelhandel außerhalb des Lebensmittelbereichs, der Tourismus, die Veranstaltungs- und Messewirtschaft, das Taxigewerbe und viele Dienstleister.

Jahn begrüßt deshalb ausdrücklich die vom Bund beschlossenen Verbesserungen bei den Überbrückungshilfen. Nun müsse sich die Bundesregierung dringend um die technischen Voraussetzungen bei den Bewilligungs-Plattformen des Bundes kümmern und für Corona-Anpassungen im EU-Beihilferecht kämpfen. „Corona-Überbrückungshilfen sind keine Fördergelder, sondern Ersatzzahlungen für Umsatzausfälle sowie nicht gedeckte Fixkosten aufgrund der staatlich angeordneten Schließungen“.

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Laut Jahn sei die von der IHK-Organisation geforderte und nun erfolgte weitere Aussetzung der Insolvenzantragsfrist bis 30. April im Falle einer Antragsberechtigung auf Wirtschaftshilfen geradezu lebenswichtig, „auch wenn diese Erleichterung die schmerzliche Lage in vielen Betrieben überaus deutlich macht“. Er begrüßt ebenfalls die Ausweitung der Sofortabschreibung digitaler Güter und setzt sich für die Beibehaltung dieser Regel nach Corona ein. Zugleich wiederholt der IHK-Chef aber die seit Anbeginn der Corona-Krise vor fast einem Jahr mehrfach gestellte Forderung der IHK-Organisation nach einer Ausweitung des steuerlichen Verlustrücktrags.

„Es ist völlig unverständlich, dass sich das Bundesfinanzministerium nicht zu einer Rückwirkung auf mindestens zwei Jahre sowie einer Verdopplung des möglichen Rücktrags von Verlusten auf zehn Millionen Euro durchringen kann. Wenn sich der Staat in guten Zeiten über Steuereinnahmen an den Gewinnen beteiligt, sollte er sich in einer Jahrhundertkrise auch großzügiger als bisher an den Verlusten beteiligen. Der ausgeweitete Verlustrücktrag könnte schnell und unbürokratisch über die Finanzämter vollzogen werden“, so Jahn.

In Bayern bearbeitet die IHK für München und Oberbayern als zentrale Bewilligungsstelle die Überbrückungshilfen Insgesamt sind bislang in den Hilfsprogrammen Überbrückungshilfe 1 und 2 sowie in der Novemberhilfe 1,1 Milliarden Euro an über 113.000 Antragsteller im Freistaat ausgezahlt worden.



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