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2G-plus-Regel für Besucher: Ab sofort noch strengere Zugangsregeln im Krankenhaus St. Josef

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SCHWEINFURT – Das 14. Bayerische Infektionsschutz-Maßnahmengesetz hat sich erneut geändert. Deshalb gelten in den Krankenhäusern ab sofort noch strengere Zugangsregeln als bisher.

Für Personen, die einen Patienten, eine Patientin im Krankenhaus St. Josef besuchen möchte, gilt bis auf weiteres die 2G-plus-Regel. Das heißt: Nur Personen, die nachweislich geimpft oder genesen sind und zusätzlich einen gültigen negativen Corona-Test (Antigen oder PCR) vorweisen, dürfen das Krankenhaus betreten. Ausnahmen gelten für die Besuche von Sterbenden, die Palliativstation und die Geburtsstation.

Für Patienten mit geplanten Behandlungen – ambulant wie stationär – gilt weiterhin die 3G-plus-Regel. Das heißt: Diese müssen geimpft, genesen oder PCR-getestet sein. Der Test darf nicht älter als 48 Stunden sein und muss, ebenso wie die Impfzertifikate und Genesenen-Nachweise vorgelegt werden.

Notfallpatienten werden bei der Einlieferung ins Krankenhaus getestet. Für medizinisch notwendige Begleitpersonen gelten die gleichen Regeln wie für die Patienten/innen, die sie begleiten.

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Für alle, die sich im Krankenhaus St. Josef aufhalten, ist das Tragen einer FFP2-Maske Pflicht. Diese muss auch in den Patienten- und Behandlungszimmern getragen werden.

Weiterhin gilt: Patienten mit stationärem Aufenthalt dürfen pro Tag nur einen Besucher für eine Stunde empfangen.

Besuchsregeln für die Geburtshilfestation:

Geburt: Die werdende Mutter darf zur Geburt von einer Person ihrer Wahl begleitet werden. Diese wird vor Ort getestet.

Wochenbett: Auf der Wochenbett-Station dürfen die Mütter und Neugeborenen nur von einer im Vorfeld bestimmten Bezugsperson (in der Regel der Vater) besucht werden. Für diese gilt 3-G-plus.

Aufnahmegespräche: Sind persönlich mit 3-G-plus oder telefonisch möglich.

Kreissaalführungen werden aktuell nicht angeboten.
Geschwisterkinder müssen mit dem Kennenlernen bis zur Entlassung warten.

Besuchsregeln für die Palliativstation:

Jeder Patient darf zwei Mal täglich Besuch empfangen – eine Person am Vormittag und eine weitere am Nachmittag. Die Besucherzahl ist auf maximal 6 fest benannte Personen begrenzt.

Für alle Besucher gilt 3-G-plus.

Zugangsregeln für die Besucher von Sterbenden werden individuell mit der jeweiligen Station abgestimmt.

Foto: Kathrin Kupka-Hahn



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