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Ab Montag erweiterte Maskenpflicht in den Schulen!

BAYERN – Angesichts der steigenden Zahl der Covid-19-Neuinfektionen in Bayern hat der Ministerrat am Mittwoch in einer Sondersitzung eine Ausweitung der Corona-Schutzmaßnahmen beschlossen.

Erweiterte Maskenpflicht im Unterricht nach den Allerheiligenferien
Laut Beschluss des Ministerrats gilt an den Schulen in Bayern ab Montag, 8. November auch während des Unterrichts, während sonstiger Schulveranstaltungen und der Mittagsbetreuung Maskenpflicht. Diese Maskenpflicht besteht auch am Sitzplatz, auch wenn zuverlässig ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Schülerinnen und Schülern gewahrt wird.

Ziel dieser erweiterten Maskenpflicht ist es, einen zusätzlichen Sicherheitspuffer zu schaffen und den Eintrag von Infektionen aus dem privaten Bereich in die Schulen zu minimieren.

Die erweiterte Maskenpflicht gilt

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  • in den Jahrgangsstufen 1 bis 4 (Grundschulen sowie Grundschulstufe der Förderzentren) für die erste Unterrichtswoche nach den Ferien (08.-12.11.2021),
  • ab der Jahrgangsstufe 5 für die ersten beiden Unterrichtswochen nach den Ferien (08.-19.11.2021).

Im Freien (z. B. auf dem Pausenhof) muss weiterhin keine Maske getragen werden.

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus



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