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Bayerische Ausgangssperre war rechtswidrig: AfD-Mann Richard Graupner fordert Entschädigungen und den Rücktritt von Markus Söder

BAYERN / SCHWEINFURT – Am 24. März 2020 hatte die Bayerische Landesregierung per Verordnung strenge Ausgangsbeschränkungen erlassen. Diese galten rückwirkend ab dem 21. März 2020. Danach durfte die eigene Wohnung nur verlassen, wer einen „triftigen Grund“ (zum Beispiel der Weg zur Arbeit oder ein Arztbesuch) hatte. Die Beschränkungen galten bis zum 19. April 2020.

Bayern war mit dieser Regelung noch über den damaligen Bund-Länder-Beschluss hinausgegangen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat nun am Montag dieser Woche in einer Hauptsacheentscheidung die Verhängung der „vorläufigen Ausgangssperre“ im März und April 2020 als nicht rechtmäßig und damit unwirksam erkannt.

Richard Graupner, innenpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, stellte nun an die Staatsregierung eine schriftliche Anfrage, in der er sich nach der Anzahl der im Zuge der Ausgangsbeschränkungen durchgeführten polizeilichen Maßnahmen gegen Einzelpersonen sowie der Anzahl der in diesem Zusammenhang ausgestellten Bußgelder erkundigte. Seine Initiative kommentierte Graupner wie folgt:

Richard Graupner von der AfD

„Zunächst einmal begrüße ich ausdrücklich die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes. Das Urteil ist eine schallende Ohrfeige für die selbstherrlichen und autokratischen Allüren von Ministerpräsident Söder. Es bestätigt, was meine Fraktion schon immer sagte: Die Coronamaßnahmen waren in ihrer Härte und ihrem Ausmaß völlig überzogen und unangemessen. Unserer Wirtschaft und unserem Rechtsstaat wurde schwerer Schaden zugefügt.

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Ich fordere Markus Söder unmissverständlich auf, nun auch alle anderen unverhältnismäßigen Coronabeschränkungen unverzüglich aufzuheben und aus den Ausführungen des Gerichtsurteils die einzig angemessene Konsequenz zu ziehen: seinen Rücktritt.

Die Bürger wurden zu Unrecht eingesperrt, gemaßregelt und im Zweifelsfalle sogar bestraft. Allein in meiner Heimatstadt Schweinfurt wurden bis Juli 2020 569 Bußgeldbescheide nur wegen des Verlassens der Wohnung ausgestellt, bayernweit waren es knapp 28700.

Die zu Unrecht bestraften Bürger müssen entschädigt, aufgrund der als widerrechtlich erkannten Beschränkungen verhängte Bußgelder müssen zurückgezahlt werden. Meine gestrige Anfrage soll in einem ersten Schritt das Ausmaß der von den verfassungswidrigen Restriktionen Betroffenen zu Tage fördern.“



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