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Corona aktuell: Was bedeuten die neuen Beschlüsse für Schweinfurt?

BERLIN/SCHWEINFURT – Im Bund-Ländertreffen wurden gestern noch neue Beschlüsse in Sachen Corona gefasst. Aber was bedeuten diese für unseren Landkreis und die Stadt Schweinfurt? Eine kurze Perspektive, die vielleicht möglich sein könnte, wenn trotzdem Disziplin gewahrt bleibt. Es liegt also an uns allen, ob und vor allen Dingen wie lange wir in Schweinfurt Perspektiven für ein normales Leben haben.

Beschlossen wurde – und jetzt wird es kompliziert:

Der Lockdown wird bis zum 28. März verlängert, aber mit folgenden Lockerungen ab Montag, 08. März 2021:

Es sind wieder Treffen mit einem weiteren Haushalt möglich (max. aber 5 Personen – Kinder unter 14 Jahren zählen aber nicht).  In Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 35  neuen Infektionen je 100.000 Einwohner pro Woche (was momentan für Schweinfurt zutrifft) können es auch Treffen des eigenen Haushalts mit zwei weiteren Haushalten sein (dann max. 10 Personen – auch hier zählen Kinder unter 14 nicht).

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Das würde aktuell für Schweinfurt zutreffen: Solange wir unter 50 bleiben, soll folgendes gelten (wird der Wert drei Tage lang überschritten, werden diese Regelungen aufgehoben):

• die Öffnung des Einzelhandels mit einer Begrenzung von einer Kundin oder einem Kunden pro 10 qm für die ersten 800 qm Verkaufsfläche und einem weiteren für jede weiteren 20 qm;
• die Öffnung von Museen, Galerien, zoologischen und botanischen Gärten sowie Gedenkstätten;
• kontaktfreier Sport in kleinen Gruppen (max. 10 Personen) im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen.

Schlechte Nachrichten vorerst für die Schweinfurter Gastronomie und Kultur:
Erst wenn die 7-Tage-Inzidenz 14 Tage lang nach dem Inkrafttreten des dritten Öffnungsschritts (08. März 2021) landesweit oder regional stabil bei unter 50 Neuinfektionen bleibt, kann das Land entsprechend landesweit oder regional folgende weitere Öffnungen vorsehen:

• die Öffnung der Außengastronomie
• die Öffnung von Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos
• kontaktfreier Sport im Innenbereich, Kontaktsport im Außenbereich

Wird in dem Land oder der Region eine stabile oder sinkende 7-Tage-Inzidenz von unter 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern erreicht, so kann das jeweilige Land folgende weitere Öffnungen entsprechend landesweit oder regional vorsehen:

• die Öffnung des Einzelhandels für sogenannte Terminshopping-Angebote („Click and meet“), wobei eine Kundin oder ein Kunde pro angefangene 40 qm Verkaufsfläche nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung im Geschäft zugelassen werden kann.
• die Öffnung von Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten sowie Gedenkstätten für Besucher mit vorheriger Terminbuchung mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung;
• Individualsport mit maximal 5 Personen aus 2 Haushalten und Sport in Gruppen von bis zu zwanzig Kindern bis 14 Jahren im Außenbereich auch auf Außensportanlagen

WICHTIG: Steigt die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner an drei aufeinander folgenden Tagen in einem Bundesland oder einer Region auf über 100, treten ab dem zweiten darauffolgenden Werktag die Regeln, die bis zum 7. März gegolten haben, wieder in Kraft (Notbremse). Danach wird die Möglichkeit zu privaten Zusammenkünften wieder auf den eigenen Haushalt und eine weitere Person beschränkt. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt.

 



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