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Corona-Hilfen fließen nicht rechtzeitig: Unternehmen droht Gang zum Insolvenzgericht

Keiler Helles

MAINFRANKEN – Wie die IHK Würzburg-Schweinfurt informiert, müssen insolvenzgefährdete Unternehmen nach aktueller Rechtslage bis 31.01.2021 den Gang zum Insolvenzgericht antreten – auch wenn sie Corona-Finanzhilfen für November oder Dezember beantragt haben, die Mittel aber bislang nicht geflossen sind.

Hintergrund ist die gesetzliche Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis 31.01.2021, die der Bundestag im Dezember 2020 beschlossen hat.

„Es kann nicht sein, dass an sich gesunde, aber durch die Corona-Krise ohne Verschulden in Liquiditätsschwierigkeiten geratene Unternehmen in die Insolvenz getrieben werden, nur weil der Staat seine eigenen Corona-Hilfsprogramme nicht rechtzeitig umsetzen kann“, mahnt IHK-Chef Prof. Dr. Ralf Jahn.

Die IHK fordert deshalb vom Bundesgesetzgeber, die am 31.01.2021 auslaufende Frist bis mindestens 31.03.2021 zu verlängern.

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„Immerhin können etliche Finanzhilfen wie die „Überbrückungshilfe III“ oder die „November- und Dezemberhilfen plus“ selbst Mitte Januar 2021 noch nicht einmal beantragt werden“, beanstandet Jahn.



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