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Corona-Pandemie: Drei Hilfskrankenhäuser in Unterfranken sind geplant

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UNTERFRANKEN – Zu den Planungen der Hilfskrankenhäuser im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Corona-Pandemie ergibt sich folgender Sachstand.

Folgende Standorte für Hilfskrankenhäuser sind geplant:

Bereich Aschaffenburg: Tagungszentrum des Bistums Würzburg, Hösbach
Bereich Würzburg: Jugendbildungsstätte des Bezirks Unterfranken, Würzburg
Bereich Schweinfurt: Ehemaliges Krankenhausgebäude des Rhön-Klinikum Campus Bad Neustadt a.d.Saale

Damit ist für jeden Bereich der drei integrierten Leitstellen für den Rettungsdienst in Unterfranken jeweils ein Hilfskrankenhaus ins Auge gefasst. Damit könnte bei unterschiedlichen regionalen Notwendigkeiten jeweils ortsnah reagiert werden.

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Für die Hilfskrankenhäuser sollen bewusst bereits vorhandene Gebäude Verwendung finden. Dies spart Zeit und stellt sicher, dass eine gewisse Infrastruktur bereits vorhanden ist. Die Eigentümer der Liegenschaften wären mit der Nutzung als Hilfskrankenhaus einverstanden. Sie hatten gleich zu Beginn der Corona-Krise von sich aus angeboten, bei Bedarf Gebäude zur Verfügung zu stellen.

Bei der Planung von Hilfskrankenhäusern handelt es sich um eine rein vorbeugende Maßnahme. Sie dient der Vorbereitung für den Fall, dass es zu einer Überlastung der regulären Krankenhäuser käme, die anders nicht zu beheben wäre. Die Verlegung von Patienten in reguläre Krankenhäuser in anderen Teilen Bayerns hätte normalerweise den Vorrang. Im Moment und auf absehbare Zeit spricht nichts für eine Überlastung der regulären Krankenhäuser. Es besteht deshalb kein unmittelbarer Zeitdruck.

Die Kapazität der Hilfskrankenhäuser läge bei jeweils bis zu 90 Betten. Für die Nutzung als Krankenhaus wären bauliche Anpassungen unterschiedlichen Umfangs in den vorhandenen Gebäuden nötig. Dies betrifft beispielsweise die Verstärkung vorhandener elektrischer Leitungsnetze für einen erhöhten Bedarf.

Die entsprechenden Planungen sind weit vorangeschritten. Eine Realisierung wäre im Bedarfsfall voraussichtlich stufenweise möglich. Die Hilfskrankenhäuser könnten dann stufenweise je nach Bedarf relativ zügig in Betrieb genommen werden. Angaben zu etwaigen Kosten sind frühestens nach völligem Abschluss der Planungen möglich. Bei einer etwaigen Vergabe von Aufträgen kämen die Erleichterungen zum Tragen, die der Freistaat Bayern für Vergaben im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie festgelegt hat.

Die Entscheidung, wo und wann welche Einrichtung in Betrieb genommen werden muss, würde letztendlich der jeweilige Ärztliche Leiter Führungsgruppe Katastrophenschutz (FüGK) im Bereich jeder Integrierten Leitstelle treffen, und zwar in Abstimmung mit dem Innen- und dem Gesundheitsministerium. Im Augenblick stellen sich solche Fragen noch nicht.



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