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Coronavirus: Das sind die Regelungen zum Jahreswechsel von 2021 auf 2022

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SCHWEINFURT – Der Jahreswechsel steht bevor. Doch die anhaltende Corona-Pandemie macht großen Willkommenspartys für 2022 einen Strich durch die Rechnung. Stattdessen müssen auch in diesem Jahr Regeln beachtet werden.

Die Regeln über den Jahreswechsel im Überblick:

Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum, an denen nicht geimpfte oder nicht genesene Personen teilnehmen, sind auf den eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes beschränkt.

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→ Sobald eine nicht geimpfte oder nicht genesene Person an einer Zusammenkunft teilnimmt, gilt die genannte Kontaktbeschränkung ab sofort für die gesamte Gruppe.

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® Kinder unter 14 Jahren sind hiervon ausgenommen. Ehegatten, Lebenspartner und Partnerinnen bzw. Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten als ein Haushalt, auch wenn sie keinen gemeinsamen Wohnsitz haben.

Geimpfte und Genesene dürfen sich mit nur 10 weiteren Personen treffen. Kinder unter 14 Jahren bleiben bei der Berechnung der Gesamtzahl außen vor.

Sobald Ungeimpfte bzw. Nichtgenesene an Treffen teilnehmen, gilt die bereits genannte Kontaktbeschränkung für Ungeimpfte.

Durch Allgemeinverfügung der Stadt Schweinfurt vom 16.11.2020 ist das Abbrennen von handelsüblichem Silvesterfeuerwerk am 31.12.2021 und am 01.01.2022 ganztätig in folgendem Bereich verboten:

Markt, Rückertstraße bis einschließlich der Einmündung Linsengasse, Brückenstraße bis einschließlich der Einmündung Judengasse, Metzgergasse zwischen Spitalstraße und einschließlich der Kreuzung Judengasse, Judengasse zwischen Brückenstraße und einschließlich der Kreuzung Metzgergasse (einschließlich Platz hinter dem Rathaus), Rathausinnenhof.

Besonders über den Jahreswechsel ist auch das bestehende Alkoholkonsumverbot auf den öffentlichen Flächen der Innenstadt zu beachten. Es umfasst folgenden Bereich:

Gutermann-Promenade bis zur Hahnenhügelbrücke (inklusive Grünflächen bis zum Mainufer), Landwehrstraße, Georg-Schäfer-Straße, Friedrich-Ebert-Straße, Niederwerrner Straße, Am Obertor, Fehrstraße, Am Oberen Marienbach, Paul-Rummert-Ring, Am Zollhof, Am Unteren Marienbach, Karl-Georg-Krug-Promenade bis zur Höhe Am Nadelöhr.

Für den genannten Bereich gilt zusätzlich zwischen dem 31.12.2021 (15 Uhr) und dem 01.01.2022 (9 Uhr) ein Verbot von Menschenansammlungen, die über 10 Personen hinausgehen.

Zudem ist, wie bereits im vergangenen Jahr, der Verkauf von Feuerwerkskörpern und Böllern zu Silvester 2021 und Neujahr 2022 in Deutschland verboten.

Neben diesen Regelungen und Auflagen gibt es zu Silvester auch eine Erleichterung.

So wurde die 15. Bayerische Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung dahingehend geändert, dass die Sperrstunde in der Gastronomie am Silvesterabend entfällt und nicht wie aktuell angeordnet, der Abend im Restaurant um 22 Uhr enden muss.

Dringender Appell:

Die Stadt Schweinfurt appelliert eindringlich an alle Bürgerinnen und Bürger, sich an die genannten Regelungen zu halten. Dies trägt dazu bei, eine weitere Zuspitzung der Situation in den Krankenhäusern zu verhindern und das Personal zu entlasten.

Die Stadt Schweinfurt wünscht allen Bürgerinnen und Bürgern einen guten Start in ein gesundes neues Jahr 2022!

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