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Coronavirus: Hochzeitstermine können jederzeit verschoben werden, Eheschließungen sind aber auch möglich – nur ohne Gäste

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SCHWEINFURT – Das Bayerische Staatsministerium des Innern hat am 19. März bekannt gegeben, dass standesamtliche Eheschließungen nicht unter das Veranstaltungsverbot fallen. Sie können demnach weiterhin stattfinden, allerdings ohne Gäste.

Anwesend sein dürfen lediglich die Eheleute, die/der Standesbeamte/r und gegebenenfalls Trauzeugen oder Dolmetscher/innen.

Hintergrund: Die Eheschließung allein ist eine Amtshandlung, sobald aber Gäste anwesend sind (die nicht zwingend Teil der Amtshandlung sein müssen), handelt es sich wieder um eine Veranstaltung, die aufgrund der aktuell bekannten Lage verboten ist.

Natürlich können Eheschließende in Anbetracht der Situation ihre Hochzeitstermine jederzeit verschieben.

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Für Rückfragen steht das Standesamt Schweinfurt telefonisch (09721/514450) oder per Mail (standesamt@schweinfurt.de) zur Verfügung.



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