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Die Corona-Lage im Landkreis Schweinfurt: Wichtige, aktuelle Informationen im Überblick

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LANDKREIS SCHWEINFURT – Im Folgenden sind wichtige Informationen und Entwicklungen rund um das Coronavirus sowie zur Schutzimpfung für die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Schweinfurt zusammengefasst.

Los geht es mit den Fallzahlen:

Wichtige Kennzahlen zum Coronavirus im Landkreis Schweinfurt sowie in Klammern ergänzt die Fallzahlen in der Stadt Schweinfurt: Die jeweils aktuellen Corona-Fallzahlen sowie die 7-Tage-Inzidenz stammen aus den Berechnungen des Robert-Koch-Instituts (RKI). Die Meldungen werden um weitere zentrale Zahlen des Gesundheitsamts Schweinfurt ergänzt.

Stand: (04.03.2021)

Muster
Gaspreis
Hotel

7-Tage-Inzidenz
35,5 (26,2)

im Krankenhaus
0

in häuslicher Quarantäne
110 (38)

neu infiziert (Vergleich zum Vortag)
+12 (+2)

Seit März 2020

Fälle gesamt
3.373 (1.523)

Derzeit infizierte Personen
69 (24)

Todesfälle gesamt
108 (62)

Quelle: RKI, Gesundheitsamt Schweinfurt; Stand: 4.März 2021, 14.10 Uhr)

+ + + Wichtige Informationen zur Corona-Schutzimpfung + + +

Daten zum Impfzentrum für Stadt und Landkreis Schweinfurt

Standort: Volksfestplatz Schweinfurt, betriebsbereit seit 23.12.2020

Erstimpfungen insgesamt
10.775

davon im Impfzentrum verabreichte Impfungen
5.689

davon durch mobile Impfteams (auch in Krankenhäusern)
4.119

davon durch die Krankenhäuser selbst
967

Impfquote der Erstimpfungen (Stadt und Landkreis Schweinfurt)
ca. 6,38 %

Zweitimpfungen insgesamt
4.833

davon im Impfzentrum verabreichte Impfungen
523

davon durch mobile Impfteams (auch in Krankenhäusern)
3.422

davon durch die Krankenhäuser selbst
888

Impfquote der Zweitimpfungen (Stadt und Landkreis Schweinfurt)
ca. 2,9 %

Impfungen insgesamt
15.608

(Stand: 03.03.2021)

Impftermine im Impfzentrum am Volksfestplatz seit Montag, 15. Februar 2021: Mit den nun in den kommenden Wochen zu erwartenden weiteren Impfstofflieferungen werden Zug um Zug auch über 80-Jährige versorgt, die außerhalb von stationären Einrichtungen leben. Seit Montag, 15. Februar 2021, ist das gemeinsame Impfzentrum für Stadt und Landkreis Schweinfurt geöffnet. Für die über 80-jährigen Bürger/innen aus Stadt und Landkreis Schweinfurt sowie weitere Impfwillige der höchsten Prioritätsstufe bedeutet das, dass seit 15. Februar Impftermine im Impfzentrum am Volksfestplatz aller Voraussicht nach dauerhaft realisiert werden können.

Seit über zwei Wochen ist das gemeinsame Impfzentrum von Stadt und Landratsamt Schweinfurt auf dem Volksfestplatz in Betrieb. Alle anfänglichen Schwierigkeiten konnten bereits kurz nach dem Start am 15. Februar beseitigt werden. Sei es der nicht wettergeschützte Wartebereich vor dem Impfzentrum oder das hohe Personenaufkommen innerhalb des Anmeldebereichs.

So steht, nachdem zunächst ein Zelt des Bayerischen Roten Kreuzes als Zwischenlösung diente, nun eine feste Überdachung vor dem Impfzentrum, um das Warten sowohl bei winterlichen Temperaturen, bei Regen, aber auch bei Hitze und Sonne erträglicher zu machen.

Innerhalb des Impfzentrums wurden die Arbeitsprozesse optimiert, so dass nun auch im Anmeldebereich keine größeren Staus mehr zu erwarten sind.

Insgesamt wurden in Stadt und Landkreis Schweinfurt seit Impfbeginn am 27. Dezember 2020 15.608 Impfungen verabreicht, davon waren 10.775 Erstimpfungen. Die Impfquote liegt bei den Erstimpfungen aktuell bei 6,38 %, bei den Zweitimpfungen bei 2,9 % (Stand: 3.3.2021)

Nach der Einschätzung von Dr. Markus Hüttl, dem ärztlichen Leiter des gemeinsamen Impfzentrums für Stadt und Landkreis Schweinfurt, werden die gelieferten Impfstoffmengen in den kommenden Wochen deutlich zunehmen. Die erwarteten Impfstofflieferungen werden demnach aller Voraussicht nach groß genug ausfallen, dass neben den Impfterminen im Impfzentrum am Volksfestplatz (Impfkapazität: 300 Impfungen pro Tag, bei Bedarf erweiterbar auf 400) in den kommenden Monaten auch dezentral vor Ort Impfungen durch mobile Impfteams in unterschiedlichen Landkreiskommunen realisiert werden könnten.

Zum jetzigen Zeitpunkt sind die mobilen Impfteams des Impfzentrums überwiegend noch eingeteilt, um (teil)stationäre Einrichtungen und ambulante Dienste aufzusuchen. Die Umsetzung einer weiteren Aufstockung der Kapazitäten sowohl des stationären Impfzentrums als auch der mobilen Impfteams befindet sich aktuell in (auch vergaberechtlicher) Abstimmung mit der Stadt Schweinfurt und der Regierung von Unterfranken. Auch ist noch nicht abschließend geprüft, auf welche Art und Weise eine Einbindung von Hausärzten und Hausärztinnen in die Impfkampagne erfolgen kann bzw. wird; sowie ob und welche Anpassungen an dem bisherigen Konzept aufgrund von seit kurzem vorliegenden Konzepten zu einer möglichen Einbindung von Ärzten und Ärztinnen in Phase 1 der nationalen Impfstrategie erforderlich sind.

In einem ersten Schritt wurde bereits die Impfstelle Gerolzhofen (Standort: Stadthalle) als erste lokale Impfstelle im Landkreis Schweinfurt dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege verbindlich gemeldet.

Zu welchem Startdatum dort der Betrieb aufgenommen wird, ist abhängig von verschiedenen Faktoren und kann ggf. kurzfristig erfolgen. Anvisiert ist ein Impfstart ab Mitte März 2021. Die Einrichtung der lokalen Impfstelle in Gerolzhofen hat zur Folge, dass eine Zuordnung fixer Postleitzahlbereiche zu dieser Impfstelle erfolgt. Das heißt, dass Personen, die dem zugeordneten Postleitzahlbereich angehören, den ihnen zugeteilten Termin nur in der betreffenden lokalen Impfstelle wahrnehmen und nicht selbst entscheiden können, ob sie stattdessen das Impfzentrum am Volksfestplatz in Schweinfurt aufsuchen. Im konkreten Fall Gerolzhofen betrifft dies alle Gemeinden, die der Verwaltungsgemeinschaft Gerolzhofen angehören.

Ab voraussichtlich April 2021 rechnet das Landratsamt mit sich weiter verstetigenden Impfstofflieferungen und – im Vergleich zu jetzt – in deutlich größerer Menge. Zu diesem Zeitpunkt ist auch geplant, dass die über die Impfstelle Gerolzhofen hinausgehende Kapazitätserweiterung umgesetzt werden kann.

Das heißt, voraussichtlich ab April 2021 kann es vermehrt zur – aufgrund der oben genannten Erwägungen auch kurzfristigen – Etablierung von Impfstellen im Landkreis kommen.

Solange eine solche Etablierung noch nicht erfolgt ist, kann jeder Landkreisbürger und jede Landkreisbürgerin sich beim Impfzentrum am Schweinfurter Volksfestplatz registrieren und ggf. einen Termin wahrnehmen.

Es wurde versucht, ein bürgerfreundliches Konzept zu entwickeln, bei dem Fahrtwege zu den Impfstellen möglichst kurzgehalten wurden.

Bei der Einteilung wurde auf räumliche Zusammenhänge geachtet und bestehende Gemeinschaften wurden beibehalten, dadurch entstand zum Beispiel eine größere Impfstelle in der Stadt Gerolzhofen.

+ + + Hinweise zur Registrierung für einen Impftermin + + +
Folgende Möglichkeiten stehen zur Auswahl:

Möglichkeit 1: Online-Registrierung für alle Bürgerinnen und Bürger in Bayern

Über die Seite www.impfzentren.bayern können sich alle impfberechtigten Bürgerinnen und Bürger Bayerns für einen Impftermin registrieren lassen. Je nach Prioritätsstufe werden die dort registrierten Personen kontaktiert, sobald für sie ein Impftermin ermöglicht werden kann. Wie schnell die Terminvergabe erfolgt, hängt von der Menge des zur Verfügung stehenden Impfstoffes ab.

Möglichkeit 2: Telefon-Hotline des Impfzentrums für Stadt und Landkreis Schweinfurt

Bürgerinnen und Bürger aus Stadt und Landkreis Schweinfurt können sich für einen Impftermin registrieren lassen, indem sie die Hotline des gemeinsamen Impfzentrums für Stadt und Landkreis Schweinfurt anrufen. Die Telefonnummer lautet 0800-8772834. Die Hotline sollte nur von Impfberechtigten genutzt werden, die über keinen Internetanschluss verfügen und die auch sonst keine Möglichkeit haben – etwa durch Hilfestellung von Verwandten oder Bekannten – sich online zu registrieren. Wer die Möglichkeit hat, sich online zu registrieren, sollte dies bevorzugt tun, da hierdurch die Telefon-Hotline entlastet wird.

Möglichkeit 3: Bundesweit einheitliche Telefonnummer anrufen

Sie können auch die bundesweit einheitliche Telefonnummer 116 117 kontaktieren. Die Hotline verbindet Sie direkt mit dem für Sie zuständigen Impfzentrum. Die Bundes-Hotline ist aktuell von 8 bis 22 Uhr an sieben Tagen in der Woche zu erreichen. Auch hier gilt: Die Hotline sollte nur von Impfberechtigten genutzt werden, die über keinen Internetanschluss verfügen und die auch sonst keine Möglichkeit haben – etwa durch Hilfestellung von Verwandten oder Bekannten – sich online zu registrieren. Wer die Möglichkeit hat, sich online zu registrieren, sollte dies bevorzugt tun, da hierdurch die Telefon-Hotline entlastet wird.

Wichtig: Für eine erfolgreiche Registrierung genügt es, wenn Sie sich entweder online anmelden oder die Telefon-Hotline nutzen. Entscheiden Sie sich für einen Weg (bevorzugt die Online-Registrierung, da Sie damit eine Überlastung der Telefonleitungen vermeiden und somit den Umstand umgehen, in einer Telefon-Warteschleife zu landen).

Bitte halten Sie die Telefonleitungen frei für Bürgerinnen und Bürger, die womöglich nicht über eine Internetverbindung verfügen oder sich mit der Online-Registrierung altersbedingt eventuell schwertun.

Zu beachten ist, dass es keine Bevorzugung einer Person gibt, egal ob diese sich online oder telefonisch registriert hat. Eine Kategorisierung erfolgt lediglich durch die Einordnung der Impfwilligen in eine Prioritätsgruppe. Die Kategorisierung folgt dem Prinzip „Wer am stärksten gefährdet ist, wird zuerst geimpft“.

Der Gruppe 1 (höchste Priorität) gehören an:

• Über 80-Jährige

• Personen, die in stationären Einrichtungen für ältere oder pflegebedürftige Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind

• Pflegekräfte in ambulanten Pflegediensten

• Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen mit hohem Expositionsrisiko wie Intensivstationen, Notaufnahmen, Rettungsdienste, als Leistungserbringer der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung, Corona-Impfzentren und in Bereichen mit infektionsrelevanten Tätigkeiten

• Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen, die Menschen mit einem hohen Risiko behandeln, betreuen oder pflegen (vor allem Hämato-Onkologie und Transplantationsmedizin.)

Informationen zur Impftermin-Registrierung: Zwischenzeitlich hat das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege das zur Registrierung genutzte System nachgebessert – so können sich nun auch bis zu 5 Personen über eine E-Mail-Adresse registrieren.

+ + + WICHTIG + + +

Die für die Impfung relevanten Dokumente sollten auf keinen Fall im Vorfeld an das Impfzentrum, an das Gesundheitsamt, an das Landratsamt oder an eine andere Stelle verschickt werden.

Folgende Dokumente müssen erst am Tag der Impfung mitgebracht werden:

Nachweis der Terminbestätigung
Personalausweis oder anderes gültiges Ausweisdokument
Impfausweis (falls vorhanden)
wichtige Nachweise wie Herzpass, Diabetikerausweis, etc. (falls vorhanden)
Impfbogen mit Einwilligungserklärung und Anamnesebogen (am Tag des Termins mitbringen, nicht vorab verschicken)
Aufklärungsmerkblatt zur Schutzimpfung gegen Covid-19

Ergänzend können Sie sich folgende Dokumente herunterladen:
Einwilligungsbogen des Betreuers / der Betreuerin

Hinweis: Die Wartezeiten vor dem Impfzentrum, sowie im Wartebereich selbst sollen optimiert werden. Hier kam es am ersten Tag zu einem erhöhten Personenaufkommen. Das Team des Impfzentrums bittet alle Bürgerinnen und Bürger erst wenige Minuten vor dem eigentlichen Termin zum Impfzentrum zu kommen, um unnötiges Anstehen in der Schlange vor dem Impfzentrum zu vermeiden.

+ + + Testzentrum Schweinfurt und Zweigstelle Gerolzhofen + + +

Wöchentliche Auswertung: Im Erfassungszeitraum 25. Februar bis 03. März 2021 fanden im Testzentrum Schweinfurt sowie in der Zweigstelle Gerolzhofen nach Angaben des beauftragten Testlabors Eurofins insgesamt 1.707 Corona-Testungen statt, 50 davon waren positiv.

Bitte beachten: Bei der angegebenen Zahl der Testungen sind nur die vom Eurofins-Labor erfassten und ausgewerteten Tests berücksichtigt. Nicht erfasst werden im Testzentrum die Tests, die zum Beispiel bei Hausärzten, in Krankenhäusern oder Seniorenwohnheimen durchgeführt werden.

Für das Testzentrum Schweinfurt sind die Johanniter-Unfall-Hilfe Schweinfurt und der Arbeiter-Samariter-Bund Schweinfurt verantwortlich. Der Betrieb der Zweigstelle Gerolzhofen sowie die Telefon- und Terminkoordination obliegt dem Bayerischen Roten Kreuz, Kreisverband Schweinfurt.

Die kostenlosen Corona-Tests an den Testzentren Schweinfurt und an der Zweigstelle Gerolzhofen sind nur nach Terminvereinbarung möglich.

Eine Terminvereinbarung ist online möglich unter www.corona-test-schweinfurt.de sowie telefonisch unter der Telefonnummer 09721-9490474 (Mo–Fr von 9 – 13 Uhr).

Wichtig: Symptomatische Personen werden NICHT an den Testzentren getestet.

Die Adressen des Testzentrums sowie der Zweigstelle lauten:

Testzentrum Schweinfurt, Kasernenweg 1, 97421 Schweinfurt

Zweigstelle Gerolzhofen, Berliner Straße/Volksfestplatz, 97447 Gerolzhofen, Drive-In Station (kann auch ohne PKW genutzt werden).

Weitere Informationen sind online abrufbar unter der Website www.corona-test-schweinfurt.de

+ + + Häufig gestellte Fragen + + +

Weitere hilfreiche Antworten zu häufig gestellten Fragen rund um das Coronavirus, zur Schutzimpfung oder zu den aktuell gültigen Allgemeinverfügungen sind online abrufbar, zum Beispiel über die Website des Landratsamts Schweinfurt www.landkreis-schweinfurt.de, über die Website des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege www.stmgp.bayern.de sowie über die Website des RKI www.rki.de.

+ + + Wichtige Entwicklungen im Überblick + + +

Die Bayerische Staatsregierung hat sich am Donnerstag, 4. März, auf weitere Änderungen der derzeit gültigen Corona-Maßnahmen geeinigt. Unter anderem sind weitere schrittweise Öffnungen im Einzelhandel (z.B. Buchhandlungen) ab Montag, 8. März 2021, unter den geltenden Schutz- und Hygienebestimmungen vorgesehen sowie die Beschaffung von Antigen-Schnelltests und Selbsttests. Die weiteren Beschlüsse der Kabinettssitzung sowie die jeweiligen Voraussetzungen für eine schrittweise Öffnung, insb. des Einzelhandels, können hier im Detail nachgelesen werden.

Unter anderem dürfen Friseursalons unter den geltenden Hygieneauflagen und Zutrittsbeschränkungen seit Montag, 1. März 2021, wieder öffnen. Für Kunden und Personal besteht eine FFP2-Maskenpflicht. Gleichzeitig werden neben dem Friseurgewerbe und unter gleichen Bedingungen weitere körpernahe Dienstleistungsbetriebe wieder geöffnet, die zum Zweck der Körperhygiene und Körperpflege erforderlich sind (Friseure, Fußpflege, Maniküre, Gesichtspflege). Die Maskenpflicht entfällt bei Kunden nur, soweit die Art der Dienstleistung sie nicht zulässt (Gesichtspflege). Ebenfalls geöffnet sind seit Montag, 1. März Gartenmärkte, Gärtnereien, Baumschulen, Blumenläden und Baumärkte.

Seit Montag, 1. März 2021, ist es im Landkreis Schweinfurt auch wieder erlaubt, Instrumental- und Gesangsunterricht als Einzelunterricht in Präsenzform abzuhalten. Wichtige Voraussetzung hierfür ist, dass die 7-Tage-Inzidenz im Bereich der zuständigen Verwaltungsbehörde den Wert von 100 nicht überschreitet.

Zudem ist es seit Montag, 1. März 2021, möglich, als Bürgerin oder Bürger in Bayern eine Einzelfallprüfung für eine Corona-Schutzimpfung zu beantragen. Die neu gegründete Bayerische Impfkommission prüft demnach, ob Bürgerinnen und Bürger mit seltenen Erkrankungen früher eine Impfung erhalten können. Weitere Informationen sowie alle relevanten Antragsformulare können unter www.impfkommission.bayern heruntergeladen werden.

Die bereits gültigen Lockerungen der Corona-Maßnahmen im Freistaat Bayern können ausführlich nachgelesen werden im jeweiligen Bericht aus der Kabinettssitzung vom 11. Februar 2021 sowie 23. Februar 2021. Hilfreiche Abbildungen zum gleichen Thema und weitere Informationen rund um das Coronavirus in Bayern finden sich ebenfalls auf der Seite der Bayerischen Staatsregierung.

Weiterhin ist seit Montag, 22. Februar 2021, in den Jahrgangsstufen 1 bis 4 der Grundschule und der Förderschule sowie in allen Abschlussklassen Wechselunterricht oder Präsenzunterricht – mit Mindestabstand und Beachtung der Maskenpflicht – erlaubt. Weiterhin müssen Lüftungskonzepte eingehalten werden. Für die übrigen Jahrgangsstufen und Schularten bleibt es bei Distanzunterricht. In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 100 findet in jedem Fall Distanzunterricht statt.

Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen werden ebenfalls seit Montag, 22. Februar 2021, geöffnet. Die Betreuung erfolgt dabei in festen Gruppen (eingeschränkter Regelbetrieb). Es gelten klare Schutz- und Hygienevorgaben entsprechend dem Rahmenhygieneplan. In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 100 bleiben die Einrichtungen geschlossen.

Zudem gilt eine nächtliche Ausgangssperre (22 Uhr bis 5 Uhr) in Zukunft nur in den Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz über 100. Für alle Landkreise und kreisfreien Städte, deren 7-Tage-Inzidenz seit mindestens sieben Tagen unter 100 liegt, entfällt die Ausgangssperre.

Weiterhin gilt seit dem 23. Januar 2021 ein Alkoholverbot in der Stadt Gerolzhofen für den Marktplatz sowie – soweit sie unmittelbar die Stadtpfarrkirche (sog. Steigerwald Dom) umschließen – die Marktstraße sowie die Kirchgasse. In der Marktgemeinde Werneck wird der Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit für den Balthasar-Neumann-Platz im Bereich zwischen Hahnenhof und Würzburger Straße untersagt.

Aufgehoben im Landkreis Schweinfurt ist die Besuchsbeschränkung auf eine Person in Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine medizinische Versorgung erfolgt sowie in ambulant betreuten Wohngemeinschaften. Dies gilt nicht für Alten- und Pflegeheime, hier bleiben durch die 11. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung alle gültigen Regelungen, auch die Besuchsregelungen, bestehen.

Zu beachten ist auch, dass Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine medizinische Versorgung erfolgt sowie ambulant betreute Wohngemeinschaften durch ihr Hausrecht eigene Regelungen treffen können. Bitte informieren Sie sich vor Besuch in der jeweiligen Einrichtung über die genauen Regelungen vor Ort.

Weiterhin gültig: Seit Montag, 18. Januar 2021, gilt in Bayern im Öffentlichen Personennahverkehr sowie im Einzelhandel eine Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske.

Die für die Ladengeschäfte geltenden Regelungen wurden mit wenigen Ausnahmen seit Montag, 25. Januar 2021, für das Landratsamt Schweinfurt, das Abfallwirtschaftszentrum Rothmühle und für die Kompostanlage Gerolzhofen übernommen. Seit diesem Datum ist daher ein Zutritt zu den Einrichtungen durch Besucherinnen und Besucher nur noch mit FFP2-Schutzmaske möglich. Für Mitglieder der Kreisgremien, für Handwerker sowie für Lieferanten besteht ebenfalls die Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske.

Kinder sind bis zum sechsten Geburtstag von der Maskenpflicht gänzlich befreit. Kinder zwischen dem sechsten und dem 15. Geburtstag müssen nur eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

+ + + Wichtige Ansprechpartner und Rufnummern + + +

Bitte beachten: Geänderte Erreichbarkeit des Gesundheitsamts

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Corona-Hotline des Gesundheitsamts Schweinfurt sind unter der Telefonnummer 09721-55-745 oder per E-Mail an ga-anmeldung@lrasw.de erreichbar.

Die Hotline ist montags bis mittwochs, von 8 Uhr bis 16 Uhr besetzt, donnerstags von 8 Uhr bis 17 Uhr sowie freitags von 8 Uhr bis 13 Uhr.

Fragen zum gemeinsamen Impfzentrum für Stadt und Landkreis Schweinfurt werden nur über die Hotline des Impfzentrums beantwortet. Die Nummer lautet 0800 – 8772834 (Mo-Fr, 8 – 16.30 Uhr).

+ + + Gut zu wissen + + +

Alle Informationen rund um das Coronavirus, speziell für Unternehmen im Landkreis Schweinfurt, finden Sie online über die Homepage der Wirtschaftsförderung. Zudem finden sich viele hilfreiche Informationen für Kulturschaffende im regelmäßig erscheinenden Kultur-Newsletter des Regionalmanagements unter www.landkreis-schweinfurt.de/kultur

Allgemeine Fragen rund um das Coronavirus in Bayern werden über die Corona-Hotline der Bayerischen Staatsregierung beantwortet. Diese ist montags bis freitags von 8 Uhr bis 18 Uhr und Samstag von 10 Uhr bis 15 Uhr unter der Telefonnummer 089-122 220 zu erreichen.

Online stehen ebenfalls eine Fülle an Informationen zur Verfügung, zum Beispiel auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege: www.stmgp.bayern.de/coronavirus



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