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Freistaat Bayern ermöglicht ab sofort Auffrischimpfung für besonders gefährdete Personengruppen

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SCHWEINFURT STADT UND LANDKREIS – In Stadt und Landkreis Schweinfurt sind Auffrischimpfungen zum Schutz vor dem Coronavirus ab sofort möglich. Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie Impfzentrum sind vorbereitet.

Der Aufruf zu den Auffrischimpfungen richtet sich zunächst insbesondere an Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie an Einrichtungen für Menschen mit Behinderung und weiteren Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen, an Patientinnen und Patienten mit Immunschwächen, an Pflegebedürftige in ihrer eigenen Häuslichkeit und an Menschen ab 80 Jahren.

Diese besonders gefährdeten Personengruppen sollen zunächst vorrangig durch ihre behandelnden Ärztinnen und Ärzte eine Auffrischimpfung erhalten, da diese ein besonderes Vertrauensverhältnis haben und zudem im Detail die jeweiligen gesundheitlichen Rahmenbedingungen kennen. Die staatlichen Angebote der Impfzentren, unter anderem auch mittels mobiler Impfteams für Auffrischimpfungen sind ergänzend vorgesehen.

In erster Linie konzentrieren sich ab sofort die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte und – sofern notwendig – die Impfzentren mit ihren mobilen Impfteams auf die Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie auf weiteren besonders gefährdeten Personengruppen in Einrichtungen, denn dort leben die Menschen, die zuerst geimpft wurden und folglich auch am frühesten einen ergänzten Impfschutz benötigen.

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Voraussetzung für die Auffrischimpfung ist, dass der Abschluss der ersten vollständigen Impfung mindestens sechs Monate zurückliegt. Das heißt konkret bei den mRNA-Impfstoffen von BioNTech/Pfizer und Moderna sowie beim Vektor-Impfstoff von AstraZeneca ist eine Auffrischimpfung mindestens sechs Monate nach der jeweiligen Zweitimpfung möglich, während eine Auffrischimpfung bei einer vorherigen Einmalimpfung von Johnson&Johnson mindestens sechs Monate nach dieser einmaligen Impfung möglich wäre.

Vorgesehen für die Auffrischimpfung sind die mRNA-Impfstoffe von BioNTech/Pfizer und Moderna, unabhängig davon, mit welchem Impfstoff die erste Impfserie abgeschlossen wurde. Mitzubringen sind der gelbe Impfpass, der digitale Impfnachweis oder eine Bescheinigung über die bereits durchgeführten Impfungen.

Sofern für die Auffrischimpfungen neben den jeweiligen behandelnden Ärztinnen und Ärzten die mobilen Impfteams des Impfzentrums in Anspruch genommen werden sollen, so können sich ab dem 18. August 2021 die stationären Alten- und Pflegeinrichtungen sowie Einrichtungen für Menschen mit Behinderung mit dem jeweils zuständigen Impfzentrum in Verbindung setzen, um einen Impftermin zu vereinbaren.

Wichtig: Die Auffrischimpfungen werden nicht zu Lasten der Erst- und Zweitimpfungen gehen, denn mittlerweile ist genügend Impfstoff vorhanden, um allen impfwilligen Menschen eine Impfung zukommen zu lassen. Erstimpfungen haben weiterhin höchste Priorität.

Beim Besuch eines mobilen Impfteams können selbstverständlich bisher ungeimpfte Beschäftigte sowie Bewohnerinnen und Bewohner in den Einrichtungen erst- bzw. zweitgeimpft werden.

Aufgrund der aktuell erneuerten Empfehlung der ständigen Impfkommission (STIKO) sollten sich nun auch alle Schülerinnen und Schüler ab 12 Jahren impfen lassen, um als Bezugspersonen zu den besonders schützenswerten Gruppen Sicherheit zu haben und auch selbst zu bieten.



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