NA OHNE Kategoriezuordnung
KEIN 2G mehr im Einzelhandel
Eine wichtige Änderung: Überall in Bayern sollte die 2G-Regel (geimpft/genesen) im Einzelhandel (mit Ausnahmen für Artikel des täglichen Bedarfs) gelten. Dagegen hatte eine Frau geklagt und vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) Recht bekommen.
Dieser hat die grundsätzliche Beschränkung des Zugangs zu Einzelhandelsgeschäften auf Geimpfte und Genesene vorläufig außer Vollzug gesetzt. Das Gericht in München gab damit dem Eilantrag der Inhaberin eines Lampengeschäfts in Oberbayern statt.
Der Beschluss ist unanfechtbar, allerdings gilt WEITERHIN die Maskenpflicht!
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