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Keine Erleichterung bei „2G plus“: Testnachweis für mit Johnson&Johnson Geimpfte auch nach einer Zweitimpfung erforderlich

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SCHWEINFURT – Für den Vektor-basierten COVID-19-Impfstoff Janssen von Janssen-Cilag International („Johnson&Johnson“) ist laut Fachinformation bisher nur eine Impfstoffdosis zur Grundimmunisierung erforderlich.

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt jedoch allen Personen, die bisher eine Dosis COVID-19-Impfstoff Janssen erhalten haben, zur Optimierung der Grundimmunisierung eine zweite Impfstoffdosis mit einem mRNA-Impfstoff in einem Mindestabstand von vier Wochen zur ersten Impfstoffdosis. Insofern ist nach Mitteilung des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege die zweite Impfung nicht als Auffrischungsimpfung zu werten, sondern erfolgt im Rahmen der Grundimmunisierung.

Bis eine Auffrischungsimpfung nach der Empfehlung der STIKO durchgeführt wird, gelten derzeit diese Personen daher nicht als „geboostert“ und benötigen gemäß der Fünfzehnten Bayerischen Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) vom 14. Dezember 2021 weiterhin einen Test, um Zugang zu den Bereichen zu erhalten, die nach 2G plus zugangsbeschränkt sind. Das betrifft unter anderem die Kultureinrichtungen der Stadt Schweinfurt, wie auch das Silvana Bad oder Fitnessstudios.



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