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Leopoldina-Krankenhaus Schweinfurt verhängt ab Freitag Besuchsverbot

SCHWEINFURT – Vor dem Hintergrund der sehr raschen Zunahme von Coronavirus-Infektionen in der Region ist das Lepoldina-Krankenhaus gezwungen, die Besuche zu stoppen. In Ausnahmefällen (z.B. im Sterbeprozess befindliche Patienten) können nach vorheriger Rücksprache mit der jeweiligen Station vereinzelte Besuche stattfinden. Für alle Ausnahmen gilt die 3G-Regelung und das permanente Tragen einer zertifizierten FFP2-Maske.

Für die Kinderklinik, Mutter-Kind-Station, den Kreißsaal und die Kinder- und Jugendpsychiatrie gelten folgende Sonderregelungen:

Kinderklinik: Für die Kinderklinik gilt, dass je Patient eine erziehungsberechtigte Person (Mutter oder Vater) als Besucher ohne zeitliche Beschränkung zugelassen wird. Auch bei Erziehungsberechtigten als Besucher der Kinderklinik muss ein negatives Testergebnis oder eine vollständige Impfung vorliegen. Sollte ein Elternteil als Begleitperson mit aufgenommen sein, so ist der Besuch des jeweiligen Partners nur 1 Stunde am Tag in der Zeit von 14:00 bis 18:00 erlaubt. Besuche durch Geschwisterkinder sind nicht gestattet. Eltern, die selbst an Krankheitssymptomen (Husten, Schnupfen, Heiserkeit, Fieber, Durchfall, Erbrechen) leiden, dürfen nicht zu Besuch kommen. Voraussetzung ist das Tragen einer zertifizierten FFP2-Maske und das Vorliegen eines aktuellen negativen COVID-19 Tests (< 24 h) oder der Nachweis einer vollständigen Impfung gegen COVID-19 oder COVID-19-Genesene.

Als genesen gelten Personen, deren Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nicht länger als 6 Monate zurückliegt.

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Auf der Mutter-Kind-Station dürfen die Mütter und Neugeborenen während der Zeit Ihres Aufenthaltes täglich von einer Person (kann jeden Tag eine andere Person sein) in der Zeit von 14:00 bis 18:00 Uhr (für max. 4 Std.) besucht werden. Voraussetzungen hierfür ist das konsequente Tragen einer zertifizierten FFP2-Maske und das Vorliegen eines aktuellen negativen COVID-19 Tests (nicht nötig bei Nachweis einer vollständigen Impfung gegen COVID-19 oder COVID-19-Genesene. Geschwisterkinder müssen mit dem Kennenlernen bis zur Entlassung warten.

Kreißsaal: Bei der Geburt darf und soll die werdende Mutter weiterhin von einer gesunden Begleitperson unterstützt werden. Auch hier müssen alle Beteiligten eine zertifizierte FFP2-Maske tragen. Da die Geburt in den meisten Fällen nicht planbar ist, wird die Begleitperson im Kreißsaal mittels COVID-19-Schnelltest getestet (nicht nötig bei Nachweis einer vollständigen Impfung gegen COVID-19 oder nachweislich COVID-19-Genesenen). Bei geplanten Eingriffen (z.B. Kaiserschnitt) ist von der Begleitperson ein aktueller negativer (< 24 h) COVID-19 Tests verpflichtend vorzulegen (auch hier nicht nötig bei Nachweis einer vollständigen Impfung gegen COVID-19 oder COVID-19-Genesene).

Zu ambulanten Untersuchungen wie z.B. Geburtsplanung, Ultraschalluntersuchungen etc. sollte die Schwangere so weit möglich ohne Begleitperson erscheinen (erforderlich ist ein mitgebrachter, bescheinigter Schnelltest, der nicht älter als 24 Std. ist). Bestehen bei der Schwangeren bzw. Gebärenden coronaspezifische Krankheitssymptome, muss zwingend im Vorfeld der Kreißsaal telefonisch kontaktiert werden (Tel. 09721 720-2140) oder alternativ direkt die Zentrale Notaufnahme (dort bitte den Ausschilderungen Folge leisten und zuerst klingeln – nicht selbständig eintreten – Sie werden abgeholt).

Kinder- und Jugendpsychiatrie: Besuche bitte mit dem Behandlungsteam abstimmen.

„Wir sehen diese Entscheidung als erneute Vorsichtsmaßnahme. Wir als wichtiger Gesundheitsdienstleister für die Region Main-Rhön haben eine besondere Verantwortung und möchten zum Schutz unserer Patienten und Mitarbeiter keinerlei unnötiges Risiko eingehen. Wir bitten höflich um Ihr Verständnis“, heißt es in einer Pressemeldung des Leopoldina-Krankenhauses.



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