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Neuer Wert gilt für Maßnahmen: Die Hospitalisierungs-Inzidenz

Keiler Helles

BERLIN – Die Bund-Länder-Konferenz von gestern hat eine neue Regel ergeben: Es soll nun drei Schwellenwerte geben, mit deren Erreichen jeweils weitergehende Maßnahmen eingeführt werden. Maßstab wird die sogenannte Hospitalisierungsinzidenz pro 100.000 Einwohner sein.

Konkret sollen die Länder bei Überschreiten eines Werts von 3 flächendeckende Zugangsregeln nur für Geimpfte und Genesene (2G-Regel) etwa zu Veranstaltungen und der Gastronomie einführen.

Bei Überschreiten eines Werts von 6 sollen die Länder darüber hinaus in bestimmten Einrichtungen auch für Geimpfte und Genesene zusätzlich Testnachweise oder andere Maßnahmen vorschreiben (2G plus). Spätestens bei Überschreiten des Schwellenwerts von 9 sollen die Länder dann von weitergehenden Beschränkungen Gebrauch machen.

Nach einem Landtagsbeschluss sollen die Länder aber auch härtere Maßnahmen wie Kontaktbeschränkungen oder Einschränkungen und Verbote von Veranstaltungen verhängen können.

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Die aktuelle H-Inzidenz in Bayern liegt heute bei 8,7.



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