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Ordnungswidrigkeiten wegen Nichttragens der „Mund-Nasen-Bedeckung“ im Freien: Deshalb kam es am Dienstag zu zwei Verfahren am Amtsgericht

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SCHWEINFURT – Am Dienstag, den 20. April fanden nachmittags zwei Verfahren am Amtsgericht Schweinfurt wegen Verstoßes gegen die Coronamaßnahmen statt. Der Kläger war das Ordnungsamt Schweinfurt, geführt durch Jan van Lackum.

Die beiden Beklagten sollen jeweils ein sattes dreistelliges Bußgeld für Ordnungswidrigkeiten wegen Nichttragens der „Mund-Nasen-Bedeckung“ im Freien bezahlen – in einem Fall um 19:50 Uhr, also zehn Minuten vor Ende der Pflicht in Schweinfurt. Beide haben ein gültiges Maskenbefreiungsattest.

Mit Thomas Fenner bestätigt der vorsitzende Richter und gleichzeitig Pressesprecher am Landgericht Schweinfurt die zwei Ordnungswidrigkeitenverfahren und Verhandlungen vor dem Amtsgericht Schweinfurt, nachdem die Betroffenen jeweils Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt hatten.

In einem Verfahren wurde der Einspruch der Betroffenen verworfen, da sie nicht im Sitzungssaal erschienen und nicht von der Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen entbunden worden war (vgl. § 74 Abs. 2 OWiG). Im anderen Verfahren wurde durch die Verteidigung ein Befangenheitsantrag gestellt. Über diesen Befangenheitsantrag wird der nach der Geschäftsverteilung des Amtsgerichts Schweinfurt zuständige Richter entscheiden.

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An diesem Sitzungstag waren Justizwachmeister im Einsatz, um einen ordnungsgemäßen Dienst- und Sitzungsbetrieb zu gewährleisten. Bei Fragen zum Einsatz der Polizei verweist Fenner direkt an die Polizei.

Seitens der Unterstützer der beiden Beklagten, die in Stärke von knapp zwei Dutzend Personen zum Gericht kamen und vor dem Gebäude rund eineinhalb Stunden ausharrten, ist die Rede davon, dass rund 20 Polizistinnen und Polizisten aufgeboten wurden, die für Ordnung sorgten. „Erschreckend“ nennen die Unterstützer die Zahl, da es sich bei den Beklagten um zwei Frauen über 50 Jahren handelte und beim Vergehen nur um eine Ordnungswidrigkeit.

Seitens der Beklagten legt man Wert auf Anonymität, beschuldigt aber in einem Hinweis an die Medien namentlich den falschen Richter. Immerhin sei mit Rechtsanwalt Dr. Justus Hoffmann der Vertreter eigens aus Berlin angereist, der aber auch nicht verhindern konnte, dass der Einspruch verworfen wurde, weil seine Mandantin sich aufgrund eines Maskenbefreiungsattests weigerte, den durch Glastrennscheiben und großen Abstand geschützten Gerichtssaal mit einer FFP2-Maske zu betreten. „Ich gehe auf jeden Fall in die nächste Instanz. Das Verhalten von Richter … war unwürdig, aus meiner Sicht ein glatter Rechtsbruch“, wird die Beklagte zitiert.

Die andere Beklagte erklärte anschließend: „Mein Fall wurde vertagt, denn mein Rechtsanwalt stellte einen Befangenheitsantrag gegen Richter… : Dieser hatte sich geweigert, die beiden Verfahren ohne Maske zu verhandeln.“ Angeblich hätten danach zehn Polizistinnen und Polizisten sowie Justizdiener auf Anordnung des Richters gewaltsam versucht, die Maskenatteste zu entwenden. „Wir weigerten uns und konnten die Atteste unserem Rechtsanwalt Dr. Justus Hoffmann geben, woraufhin Richter … gewaltsam die Rechtsanwaltsunterlagen beschlagnahmen ließ. Das Verhalten von Richter … ist eine Schande für die Justiz“, lässt sich die zeite Beklagte zitieren.

Der Berliner Rechtsanwalt Dr. Justus Hoffmann als Vertreter jedenfalls meinte: „Man hat gemerkt, dass der bayerischen Justiz jedes Augenmaß verloren gegangen ist. Was wir im Amtsgericht Schweinfurt am 20. April erlebt haben, ist der sichtbare Kontrollverlust über das Corona-Geschehen, den man mit autoritärem Law-and-Order-Aktionismus jenseits des Rechtsstaats verschleiern möchte. Wegen Ordnungswidrigkeiten und der Annahme, man könne ein Virus durch juristische Mittel kontrollieren, wird mit aller Härte gegen zwei bisher unbescholtene Damen vorgegangen, die wie Schwerstkriminelle behandelt werden. Das gebotene Spektakel löste Erheiterung ob der mangelnden Souveränität von Gericht und Polizei aus, Erstaunen ob der unverhohlenen Missachtung der Rechte meiner Mandantinnen auf ein faires Verfahren und auch Fassungslosigkeit über einen solchen Zirkus an einem deutschen Gericht. Der Zenit des Corona-Debakels scheint überschritten und man wird nicht mehr lange durchhalten müssen, bis diese Erkenntnis auch zu deutschen Gerichten durchgedrungen ist. Die Mühlen der Justiz mahlen langsam – und wir bleiben beharrlich.“

Fotos: Grundrechteinitiative Schweinfurt

Informationen zur „Aerosolgefahr“ im Freien:

https://www.focus.de/gesundheit/coronavirus/politik-soll-reagieren-aerosol-experte-asbach-corona-lauert-nicht-auf-dem-sportplatz-sondern-im-innenraum_id_13208744.html

https://www.br.de/nachrichten/wissen/faktenfuchs-sind-aerosole-im-freien-ein-ansteckungsrisiko,SOoHg72



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