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Osterfeiertage 2021: Unter anderem geänderte Öffnungszeiten der Corona-Testzentren für Stadt und Landkreis Schweinfurt

STADT UND LANDKREIS SCHWEINFURT – Auch über die Osterfeiertage 2021 und darüber hinaus gelten vorerst weiterhin die allgemeinen Kontaktbeschränkungen. Danach dürfen sich in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz von 50 bis 100 ein Haushalt sowie ein weiterer Haushalt, jedoch maximal 5 Personen treffen.

In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 sind die Kontakte auf Angehörige des eigenen Hausstands sowie zusätzlich eine weitere Person beschränkt. Kinder unter 14 Jahren werden jeweils nicht mitgezählt.

+ + + Corona: Testangebot für Stadt und Landkreis Schweinfurt + + +

Um sich und die eigenen Familienmitglieder bestmöglich vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu schützen, kann ein Coronatest vor den Osterfeiertagen für Sicherheit sorgen: Personen, die sich – etwa, weil sie vorher aufgrund ihrer beruflichen oder privaten Situation viele Kontakte hatten – vor dem Besuch des engsten Familienkreises testen lassen und so sicherstellen wollen, dass sie nur bei negativem Testergebnis an dem geplanten Familientreffen teilnehmen, reduzieren zusätzlich die Ansteckungsgefahr für sich und ihre Angehörigen.

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Über die Osterfeiertage ergeben sich für das Testzentrum in Schweinfurt sowie für die Zweigstelle in Gerolzhofen folgende geänderte Öffnungszeiten:

Das Testzentrum in Schweinfurt hat am 1. April, Gründonnerstag, und zusätzlich am 3. April, Karsamstag, zwischen 10 und 17 Uhr geöffnet. Die Zweigstelle in Gerolzhofen hat über die Osterfeiertage am 3. April, Karsamstag, zwischen 11 Uhr und 17 Uhr geöffnet. Das Testzentrum sowie die Zweigstelle haben ab Dienstag, 6. April, bzw. Mittwoch, 7. April, wieder wie gewohnt geöffnet. Weitere Informationen hierzu finden Sie über die Website des BRK Schweinfurt.

Hinweis: Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über die Website des BRK Schweinfurt über die noch freien Zeitfenster für einen Termin in den jeweiligen Testzentren. Sie können ebenso einen Termin über die Hotline 09721 – 94 904 74 (Montag bis Freitag von 9 Uhr bis 13 Uhr) vereinbaren. Planen Sie ein, dass es zu einem erhöhten Terminaufkommen um die Osterfeiertage kommen könnte.

Standorte der Testzentren

Testzentrum Schweinfurt, Kasernenweg 1, 97421 Schweinfurt

Die kostenlose PCR-Testung im Testzentrum Schweinfurt findet in den vorhandenen Räumlichkeiten statt. Finden Sie sich bitte genau zum Zeitpunkt Ihrer gebuchten Terminzeit dort ein und stellen sich unter Beachtung der allgemein bekannten AHA-Regeln (Abstand halten, Hygiene beachten und Alltagsmaske (Mund-Nasen-Bedeckung) tragen) in der Schlange an.

Zweigstelle Gerolzhofen, Berliner Str./Volksfestplatz, 97447 Gerolzhofen

Die kostenlose PCR-Testung in Gerolzhofen findet in Form einer Drive-In-Station statt. Fahren Sie mit Ihrem PKW zum ausgeschilderten Testbereich. Stellen Sie sich mit Ihrem Fahrzeug in der Schlange an. Sollten Sie kein Fahrzeug zur Verfügung haben, so stellen Sie sich dennoch in der Schlange der Fahrzeuge mit an. Tragen Sie hierzu bitte immer einen Mund-Nasen-Bedeckung.

Wichtiger Hinweis für symptomatische Personen:

Personen die Symptome haben, die auf eine Infektion mit dem Coronavirus hinweisen, dürfen NICHT an den Testzentren und auch nicht bei Apotheken u.a. genannten Einrichtungen getestet werden. Für Symptomatische ist die Hausärztin oder der Hausarzt zuständig.

+ + + Erweitertes Testangebot für Stadt und Landkreis Schweinfurt + + +

In Bayern stehen Bürgerinnen und Bürgern neben den PCR-Tests in den kommunalen Testzentren außerdem PCR- und Antigenschnelltests bei teilnehmenden Vertragsärztinnen und -ärzten, Antigenschnelltests in Apotheken und weiteren Einrichtungen sowie die im Einzelhandel erhältlichen Corona-Selbsttests zur Verfügung.

Über die Website des Landratsamt Schweinfurt sowie über die Website der Stadt Schweinfurt finden Sie eine Übersicht der Einrichtungen in Stadt und Landkreis Schweinfurt, die kostenlose Antigenschnelltests anbieten.

Die DLRG Schonungen bietet Bürgerinnen und Bürgern aus Stadt und Landkreis Schweinfurt ohne Erkältungssymptome zu den regulären Testmöglichkeiten zusätzlich am 2. April, Karfreitag, von 16 bis 19 Uhr sowie am 4. April, Ostersonntag, 9 bis 12 Uhr, kostenlose Covid-19-Schnelltests an. Weitere Informationen finden Sie hierzu über die Website der DLRG Schonungen.

Weiterhin gelten Regelungen für Kindertageseinrichtungen (und Schulen) durch erhöhte Inzidenzwerte: Ab Montag, 29. März, bis zunächst Sonntag, 4. April 2021, weiterhin Einstufung in den Inzidenzbereich zwischen 50 und 100

Weiterhin gilt nach der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV) für die Kindertageseinrichtungen (und Schulen) eine wöchentliche Einstufung in einen 7-Tages-Inzidenzbereich. Da die Osterferien in Bayern die Zeit von Montag, 29. März, bis Samstag, 10. April 2021, umfassen, dürfte ein Schulbetrieb im genannten Zeitraum in der Regel nicht stattfinden.

Falls – abweichend zu den Osterferien – doch ein Schulbetrieb stattfinden sollte, so sind für die Zeit von Montag, 29. März 2021 bis zunächst einschließlich Sonntag, 4. April 2021, weiterhin die Regelungen für den Bereich zwischen 50 und 100 maßgeblich, da die 7-Tages-Inzidenz für den Landkreis Schweinfurt aktuell (Wert laut RKI, Stand 26.03.21, 0:00 Uhr) bei 73,6 liegt. Auf die aktuelle Bekanntmachung des Landratsamts Schweinfurt wird verwiesen. Diese kann ab sofort hier nachgelesen werden. Die Regelungen für den Schulbetrieb sind dort ebenfalls nachzulesen.

Die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuungen und organisierten Spielgruppen können weiterhin nur öffnen, sofern die Betreuung in festen Gruppen erfolgt (eingeschränkter Regelbetrieb).

Es gilt zu beachten: Die genannten Regelungen der Inzidenzbereiche gelten für alle Einrichtungen, die ihren Standort im Landkreis Schweinfurt haben. Liegt die jeweilige Einrichtung etwa in der Stadt Schweinfurt, gelten die Regelungen je nach Inzidenzbereich in der Stadt Schweinfurt.

Zudem muss der Träger der jeweiligen Einrichtung weiterhin ein entsprechendes Schutz- und Hygienekonzept ausgearbeitet haben.

Die genannte Bekanntmachung ist für die Zeit von Montag, 29. März, bis Sonntag, 4. April 2021, gültig. Die nächste Bekanntmachung durch das Landratsamt Schweinfurt erfolgt im Laufe der kommenden Woche.



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