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Rechtsanwalt Richter: Die Ausgangsbeschränkung und mögliche Folgen

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SCHWEINFURT/WÜRZBURG – Rechtsanwalt Christopher Richter ist Anwalt in Schweinfurt und Würzburg. Wir haben ihn zu den Ausgangsbeschränkungen und den bußgeldrechtlichen Folgen befragt.

Herr Rechtsanwalt Richter: Was passiert Bürgern, wenn gegen die Ausgangsbeschränkungen verstoßen wird?
Rechtsanwalt Richter: Seit 20. März gibt es in Bayern eine Ausgangsbeschränkung, diese ist wohl auch verfassungsgemäß, wenn man die kürzliche erfolglose Verfassungsbeschwerde einer Anwältin aus Baden-Württemberg als Maßstab nimmt, die sich gegen die dortige Corona-Verordnung richtete. In Baden-Württemberg gibt jedoch keine Ausgangsbeschränkung, sondern ein Kontaktverbot. In Bayern muss man mit Bußgeldern in der Regel von 150,00 € rechnen, wenn man bewusst gegen die Allgemeinverfügung verstößt oder den Mindestabstand von 1,50 m nicht einhält.

Bei Besuch eines Altenheims können es aber schon mal 500,00 € sein, mehr wenn man in einer Gruppe gegen die Ausgangsbeschränkung verstößt ohne dass ein triftiger Grund vorliegt. Im letzteren Fall kann sogar eine Haftstrafe verhängt werden. In jedem Fall kann man sich gegen ein Bußgeld mit dem Einspruch wehren. Das macht auch Sinn, wenn das Bußgeld nicht gerechtfertigt ist.

Die Ausgangsbeschränkung ist an mehreren Stellen unklar und die verschiedenen Gebietskörperschaften wenden sie teilweise unterschiedlich an. Insbesondere an Ostern kann man davon ausgehen, dass viele Bürger dagegen verstoßen haben, die sonst noch nie gegen ein Gesetz verstoßen haben. Da kann im Einzelfall eine hohes Bußgeld durchaus gedrückt werden, wenn man die Großmutter besucht, die sonst einsam in ihrer Wohnung versauert oder wenn man in einer Fahrgemeinschaft zur gemeinsamen Arbeitsstelle fährt.

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Was gilt für Gewerbetreibende?
Wer seine Gaststätte für Essensgäste im gewohnten Betrieb öffnet oder seinen Laden, der nicht notwendigen Verrichtungen des täglichen Lebens dient, der muss mit Bußgelder von bis zu 5.000 € rechnen. Wer als Betreiber die vorgeschriebene Aufenthaltsbeschränkung im Wartebereich nicht einhält (max. 10 Personen) den erwartet ein Bußgeld von 1.000,00 €. Trifft das dann den Supermarkt, wenn vor dessen Kasse mehr als zehn Personen warten? Vieles bleibt noch nebulös.

Man hört von Menschen, die sogar in Psychiatrien untergebracht werden, wenn sie mehrfach gegen die Ausgangsbeschränkung verstoßen.
Das ist bedenklich, wenn Gesunde weggesperrt werden, die keine Gefahr für die Öffentlichkeit darstellen. Hier darf deren Isolierung keinesfalls über eine bestimmte Dauer hinausgehen, das wäre unverhältnismäßig. In Landshut musste ein junger Mann nach dem dritten Verstoß gegen die Ausgangsbeschränkung für eine Woche in die JVA. Zuletzt traf es sogar einen minderjährigen Intensivtäter aus Immenstadt. Nach jetziger Rechtslage bekommen die Corona-Verweigerer keinen Pflichtverteidiger, obwohl mit der Haft der größtmögliche Eingriff in deren Freiheit vorgenommen wird. Da muss der Gesetzgeber meiner Ansicht nach dringend nachbessern.

Mal ein anderes Thema: Was machen Vereine, die ihre Mitgliederversammlungen durchziehen müssen? Wo gegebenenfalls schon die Neuwahlen überfällig sind?
Der Gesetzgeber hat jüngst das Bürgerliche Gesetzbuch so geändert, dass derartige Vereinsvorstände weiter im Amt bleiben, wo coronabedingt keine Mitgliederversammlung durchgeführt werden kann. Die Anrufung des Registergerichts um ggf. einen Notvorstand zu bestellen hat sich damit erledigt. In dem Zug wurde auch die Möglichkeit Mitglieder- und Vorstandssitzungen virtuell durchzuführen erleichtert. Man kann jetzt schriftlich eine Mitgliederversammlung durchführen ohne dass alle Mitglieder dem zustimmen müssen. Wichtig ist nur, dass alle Vereinsmitglieder zum einen über die Möglichkeit der schriftlichen Abstimmung nachweislich informiert werden und dann mehr als die Hälfte an der schriftlichen Abstimmung teilnimmt. Wie dies in der Praxis aussieht, etwa das Handling von Nachfragen von Rechenschaftsberichten und die Gestaltung der Tagesordnung mit Wahlvorschlägen, ist durchaus spannend.

Zum Abschluß: Wann kommt die Maskenpflicht?
Nach meiner Meinung in den nächsten Wochen!

Wir danken für das Interview!

Mehr Infos unter www.anwaltskanzlei-wue.de



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