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Rechtsanwalt Richter: Die Corona-Krise und Hartz IV

Keiler Helles

SCHWEINFURT/WÜRZBURG – Christopher Richter ist Fachanwalt für Sozialrecht mit Tätigkeitsschwerpunkt im Sozialrecht. Wir haben ihn befragt, welche Folgen die Corona-Krise in rechtlicher Hinsicht hat.

Herr Rechtsanwalt Richter, viele Selbständige landen nun direkt in Hartz IV, andere Angestellte brauchen zumindest ergänzend Hartz IV. Wie sehen Sie die Lage?
Aktuell arbeiten viele Jobcenter am Limit, da auch viele Kurzarbeiter Hartz IV-Leistungen beantragen. Nach einer Neuregelung wird bei Neuanträgen auf SGB II-Leistungen für mindestens ein halbes Jahr auf die Vermögensprüfung verzichtet, so das weder das Ein-Familien-Häuschen noch die Altersversorge verkauft werden muss. Leider höre ich von Jobcentern, die trotz der eindeutigen Regelung weiter unbekümmert die Vermögenslage prüfen. Da hilft nur einen Vorschussantrag stellen und wenn dieser abgelehnt wird vor dem Sozialgericht Eilrechtschutz zu beantragen. Ich empfehle immer einen solchen Vorschussantrag zu stellen, weil sich die Jobcenter sonst bis zu sechs Monaten mit einer Entscheidung Zeit lassen können – was freilich selten passiert.

Der Staat hilft gerade verstärkt den neuen Arbeitslosen. Werden die Altfälle im Stich gelassen?
Neue Hartz IV-Empfänger bekommen für bis zu einem Jahr die tatsächlichen Kosten der Unterkunft ersetzt, was bedeutet, dass die, die bisher nur die angemessenen Kosten nach einer Tabelle ersetzt bekommen, weiter aus ihrem Regelsatz von derzeit 432 €/Erwachsener (alleinstehend) zuschießen müssen, wenn die Wohnung teurer ist. Diskutiert wurde auch lange, ob Hartz IV-Empfänger einen Anspruch auf einen Zuschuss wegen Corona haben, da ja nun nicht mehr nur „Prepper“ hamstern, sondern flächendeckend in Supermärkten Toilettenpapier und Seife ausverkauft sind und die Preise für Mundschutz in schwindelerregende Höhen geklettert sind. Doch das Sozialgericht Konstanz hat in einer brandneuen Eilentscheidung dem einen Riegel vorgeschoben, indem es die Bevorratung von Lebensmitteln der Eigenverantwortung zugeordnet hat. Das ist zwar eine Einzelentscheidung eines Gerichts, aber man kann fast damit rechnen, dass sich weitere Gerichte dem anschließen.

Was ist mit denen, die Ihre Miete gerade nicht mehr zahlen können? Discounter haben offen, Gaststätten haben nur noch Take-away und Lieferung, Kinos und Clubs zu. Wo sollen die das Geld hernehmen?
Ab April bis Juni 2020 können Mieter, die ihre Miete aufgrund der Einkommenseinbrüche infolge der Corona nicht zahlen können sich auf ein Leistungsverweigerungsrecht berufen, müssen diese Mietschulden aber bis Ende Juni 2022 nachzahlen. Jedenfalls kann Mietern, auch Gewerbemietern, wegen diesen Mietschulden nicht gekündigt werden, wenn diese aufgrund Zahlungsschwierigkeiten aufgrund der Corona-Krise bedingt sind. Dafür trägt aber der Mieter die Beweislast.

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