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Rund 80 Verstöße an Ostermontag gegen die Corona-Auflagen, aber vier verhaftete „Rebellen“ sind wieder frei

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UNTERFRANKEN – Am Dienstag stehen wir bei Tag 25 der vorläufigen Ausgangsbeschränkung, die derzeit in ganz Bayern gilt. Um die Ausbreitung des „Coronavirus“ zu verlangsamen, haben Kontrollen zur Einhaltung der „Bayerischen Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung“ nach wie vor hohe Priorität.

In allen unterfränkischen Regionen führte die Polizei auch im Laufe des Ostermontags wieder Kontrollen zur Einhaltung der Rechtsverordnung durch.Das polizeiliche Einschreiten erfolgte stets mit Augenmaß, allerdings mussten dennoch in einigen Fällen gegen Personen Verfahren eingeleitet werden. Die Gesamtzahl der Anzeigen belief sich

· im Bereich Mainfranken auf rund 20 Fälle,

· im Bereich Main-Rhön auf rund 40 Fälle,

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· am Bayerischen Untermain auf rund 20 Fälle.

Besondere Vorkommnisse

Im Laufe des Ostermontags sind insgesamt vier Personen aus Justizvollzugsanstalten entlassen worden, die aufgrund richterlich angeordneten Gewahrsams dort untergebracht waren. Es handelt sich um Personen, die im Laufe der vergangenen Woche im Raum Schweinfurt wiederholt wegen Verstößen gegen die Ausgangsbeschränkungen auffällig geworden waren oder gegen Quarantäne-Anordnungen verstoßen hatten. Alle Personen wurden nach einer Verhältnismäßigkeitsprüfung vorzeitig aus dem längerfristigen Gewahrsam entlassen.

Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten

Je nach Art des Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz oder die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung leitet die Polizei gegen die Betroffenen / Beschuldigten Bußgeld- bzw. Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts einer Ordnungswidrigkeit oder einer Straftat ein. Nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen werden die Vorgänge der jeweiligen örtlich zuständigen Verfolgungsbehörde (Kreisverwaltungsbehörde / Staatsanwaltschaft) zur weiteren Entscheidung vorgelegt.

Was die Höhe der Bußgelder bei Verstößen im Bereich der Ordnungswidrigkeiten gegen die „Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung“ betrifft, wird auf die gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege verwiesen:

https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-173/

Rechtsverordnung:

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV/True?AspxAutoDetectCookieSupport=1

Dringende Bitte der unterfränkischen Polizei:

Die Einhaltung der Rechtsverordnungen ist absolut notwendig, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Bitte bleiben Sie zu Hause! Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur beim Vorliegen triftiger Gründe erlaubt. Dazu gehört z. B. seinem Beruf nachzugehen, ein Arztbesuch und zum Einkaufen zu gehen. Die Bestimmungen im Einzelnen finden Sie im Internet unter folgendem Link:

https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php

Bitte helfen Sie mit, den weltweiten Virus einzudämmen und bleiben Sie vor allem gesund!
WIR SIND FÜR SIE DA!



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